Landeselternausschuss veröffentlicht mit Bildungsministerium und Landesjugendamt abgestimmtes Dokument zum Betretungsrecht
Immer mehr Familien und einzelne Fachkräfte melden, dass Eltern ihre Kitas nicht betreten dürfen, wenn sie ihre Kinder dort hinbringen oder abholen möchten. Widerstände von Eltern vor Ort und Beratungsgespräche konnten leider keine Änderungen herbeiführen. Daher mussten nun übergeordnete Instanzen eingreifen.
Der Landeselternausschuss, das Ministerium für Bildung und das Landesjugendamt sind zusammengekommen und haben einen gemeinsamen Kurs zur Gegensteuerung gefunden. Teil davon ist ein abgestimmtes Schreiben, welches den Kita-Akteur:innen zur Orientierung dienen soll. Es stellt klar:
Eltern haben ein grundsätzliches Betretungsrecht der Einrichtung in der Hol- und Bringsituation.
Es muss weder erst eingefordert werden noch müssen besondere Gründe vorliegen. Oft sind es räumliche Hindernisse, die als Begründing für den Ausschluss von Eltern herangezogen werden. Noch schlimmer ist es allerdings, wenn vor Ort die fachlich nicht haltbare Ansicht besteht es gäbe dabei pädagogisch sinnvolle Aspekte.
Das Schreiben stellt nun eindeutig klar: keines der genannten Argumente rechtfertigt die Ausgrenzung der Eltern. Sowohl Landeselternausschuss als auch der Verband KiTa-Fachkräfte Rheinland-Pfalz hatten dazu bereits eindeutig Stellung bezogen und sich dafür ausgesprochen, dass Eltern in die Kitas gehören.
„Schon lange ist eindeutig belegt, dass die enge Verflechtung von Elternhaus und Kita essentiell für eine gesunde Entwicklung unserer Kinder ist“, erläutert Gordon Amuser, Vorsitzender des KEA DÜW. „Es ist uns völlig unverständlich, warum dennoch einige Kita-Akteure hartnäckig daran festhalten, die Kitas gegen das Elternhaus abschotten zu wollen und das auch noch ausgerechnet in der so sensiblen Bring- und Holsituation.“
Das Schreiben zum uneingeschränkten Betretungsrecht für Eltern während der Hol- und Bringsituation in rheinland-pfälzischen Kitas finden Sie unter nachfolgendem Button.