INFORMATIONSPAPIER ZUR AUFSICHTSPFLICHT GIBT PRAXISHINWEISE FÜR TRÄGER, LEITUNGEN UND FACHRKRÄFTE

FAQ

Dürfen Kinder alleine auf dem Außengelände spielen? Darf eine Vertretungskraft eine Gruppe beaufsichtigen? Und muss während der Mittagsruhe stets eine Person im Raum bei den Kindern sein? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Trägern, Leitungs- und Fachkräften im Kita-Alltag. Das Informationspapier „Aufsicht in Kitas: Pädagogischer Auftrag und Aufsichtspflicht – ein Konflikt?“ nimmt diese Situationen in den Blick und unterstützt so die Beteiligten.

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FAKTENPAPIER RAHMENVEREINBARUNG

Infos für Eltern

Wie bereits in der Presse berichtet wurde, sind die Verhandlungen über die Rahmenvereinbarung über die Planung, den Betrieb und die Finanzierung von Kitas sowie den Trägeranteil gescheitert. Die Verhandlungen rund um das Thema Inklusion laufen noch.

Nun tun sich natürlich viele Fragen auf: Was passiert jetzt mit den Kitas?, Was passiert mit den Trägern?, Was ist eine Rahmenvereinbarung?

Das Bildungsministerium hat dazu ein Informationspapier erstellt, welches einiges an Hintergrundinformationen enthält. Gerne stellen wir Euch das Papier zur Verfügung.


Informationen zum Ende der Verhandlungen für eine Rahmenvereinbarung zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und den freien Kita-Trägern

Es gibt in Rheinland-Pfalz 41 Jugendamtsbezirke und rund 2.600 Kindertageseinrichtungen. Davon befanden sich zum 1.3.2022 1.313 in öffentlicher, 677 in katholischer, 409 in evangelischer und 201 in sonstiger freier Trägerschaft, z. B. durch Elterninitiativen oder Sozialverbände.

Um was geht es?

Verantwortlich für ein bedarfsgerechtes Angebot der Kindertagesbetreuung sind die Kommunen. Ihre Gesamtverantwortung schließt die finanzielle Verantwortung ein. Zur Erfüllung dieser Aufgabe können und sollen sie auf freie Träger zurückgreifen.

Wenn ein freier Träger den Betrieb der Kita übernimmt, muss jeweils geregelt werden, wie viel Geld er und wie viel Geld die Kommune einbringt, insbesondere für Personal- und Sachkosten.

Um diese Verhandlungen zu erleichtern, sieht das Kita-Gesetz vor, dass eine Rahmenvereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Landesverbänden der anerkannten Träger freien Jugendhilfe getroffen werden soll, in der landesweit geregelt wird, zum Beispiel welchen Anteil die Kommunen und welchen die freien Träger für Personal- und Sachkosten übernehmen.

Diese Rahmenvereinbarung wäre die Grundlage für (ergänzende) Vereinbarungen auf örtlicher Ebene, die sich zum Beispiel auf die spezielle bauliche Situation oder auf die konkreten Energiekosten vor Ort beziehen könnten.

Sie kann so die Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung vor Ort zwischen örtlichem Träger der öffentlichen Jugendhilfe und freiem Einrichtungsträger vorstrukturieren.

Wer sind die Verhandlungspartner?

Die Verhandlungspartner für den Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Finanzierung und den Betrieb von Kitas sind die Kommunalen Spitzenverbände (als Vertreter der für die Kindertagesbetreuung zuständigen Kommunen), die Kirchen und Religionsgemeinschaften es öffentlichen Rechts sowie die auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege (als Vertreter der freien Einrichtungsträger).

Welche Rolle hat das Land?

Das Land ist kein verhandelnder Akteur, hat aber stets eine begleitende und moderierende Rolle eingenommen, weil dieses Thema für die Kita-Landschaft mit ihren verschiedenen Akteuren bedeutsam ist und eine Rahmenvereinbarung die Arbeit vor Ort erleichtern könnte.

Die Landesförderung der Kindertagesbetreuung ist separat geregelt und gesichert. Das Land übernimmt knapp die Hälfte der Personalkosten, im vergangenen Jahr waren das insgesamt rund 900 Millionen Euro. Hinzu kommen das zusätzliche Personal aus dem mehr als 50 Millionen Euro schweren Sozialraumbudget für besondere Bedarfe. Darüber hinaus unterstützt das Land die Kommunen seit vielen Jahren durch Investitionskostenförderung für den Ausbau von Kitaplätzen. Seit 2020 wurden rund 84 Millionen Euro bewilligt, mit denen mehr als 1.600 neue Plätze entstehen werden. Das Land unterstützt auch mit zahlreichen Maßnahmen bei der Fachkräftegewinnung: Gerade erst hat eine große Kampagne gestartet, um mehr Fachkräfte für die Kitas zu gewinnen.

Warum regelt das Land nicht die Finanzierungsanteile?

Im Gesetzgebungsverfahren zum Kita-Gesetz wurde die Frage der Festlegung des Trägeranteils intensiv diskutiert. Das Land hatte angeboten, die Finanzierungsanteile der kommunalen Spitzenverbände und freien Träger landesweit einheitlich zentral zu regeln. Die Diskussionen mit den Beteiligten haben allerdings gezeigt, dass es nicht möglich war, sich auf eine landesweit gültige Höhe festzulegen. Zum einen wurden von den Beteiligten die jeweiligen Besonderheiten der Träger und unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort als Begründung angeführt, zum anderen der Verweis auf ein Fachgutachten, das besonders die jeweilige und individuelle „Angemessenheit“ eines Trägeranteils herausstrich.

Aus diesen Gründen bildet das Kita-Gesetz die schon damals übliche Praxis ab, vor Ort einen spezifischen Trägeranteil festzulegen.

Was bedeutet das Ende der Verhandlungen?

Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen ist nicht beeinträchtigt! Und auch die Finanzierungsbeteiligung durch das Land ist davon nicht betroffen.

Der Abschluss der Rahmenvereinbarung wäre eine Arbeitserleichterung vor Ort gewesen, ist aber keine zwingende Voraussetzung für den Abschluss der jeweiligen Vereinbarungen. In vielen Fällen ist das schon geschehen. Jetzt muss jedes Jugendamt vor Ort mit seinen Einrichtungsträgern – wie bisher – einzelne Vereinbarungen über den konkreten Kita-Betrieb vor Ort führen verhandeln und abschließen.

Wie geht es weiter?

Eine landesweite Rahmenvereinbarung wäre – wie gesagt – eine Arbeitserleichterung für die Partner vor Ort. Sie ist aber für den Betrieb der Kindertageseinrichtungen nicht erforderlich. Somit ändert sich erstmal nichts. Bereits bestehende Vereinbarungen können auch fort gelten.

Das Land hält den Abschluss einer Rahmenvereinbarung auf Landesebene nach wie vor für erstrebenswert und wird – wie im bisherigen Verhandlungsprozess auch – weiterhin beratend und moderierend zur Verfügung stehen, sofern das von den Verhandlungspartnern gewünscht wird.

Beispiele aus einzelnen Kommunen haben gezeigt, dass es durchaus möglich ist, sich vor Ort auf einen gemeinsamen Leistungs- und Finanzierungsrahmen zu verständigen. Diese auf kommunaler Ebene bereits verabschiedeten Vereinbarungen können als Blaupause dienen. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung steht ebenfalls bereit, um im Verhandlungsprozess vor Ort zu unterstützen.

IMMER NOCH KEINE GLEICHWERTIGEN LEBENSVERHÄLTNISSE FÜR FAMILIEN IN DEUTSCHLAND

Bundestag
BEVKI

Elternbeiträge werden weiterhin nicht verpflichtend sozial gestaffelt – von Beitragsfreiheit ganz zu Schweigen

Die Bundeselternvertretung geht davon aus, dass der Bundesrat in seiner morgigen Sitzung dem Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages zum Zweiten Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung (KiTa-Qualitätsgesetz) zustimmt, hält das Gesetz aber weiterhin für unzureichend.

Die Investitionen in das System KiTa durch den Bund seien deutlich zu gering und im Vergleich zu den Vorjahren sogar reduziert worden. Dennoch sei es zunächst wichtig, dass die Bundesmittel weiter in die Länder fließen, um bereits existierenden Maßnahmen fortzuführen oder neue Maßnahmen beginnen zu können.

Bundeselternsprecherin Irina Prüm: „Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass sich der Bund finanziell stärker und verbindlicher an frühkindlicher Bildung, Erziehung und Betreuung in Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege beteiligt. Die Fortführung des KiTQuTG über 2022 hinaus bildet dafür die notwendige Grundlage.“

Die Umsetzung des KiTa-Qualitätsgesetzes müsse selbstverständlich in den einzelnen Ländern mit den Landeselternvertretungen partnerschaftlich diskutiert werden. Die Fortführung der sogenannten Sprach-KiTas sei ebenfalls gemeinsam zu erörtern, da einzelne Länder sich bzgl. der Weiterfinanzierung immer noch nicht geäußert hätten. Dabei hätten sich viele Experten für den notwendigen Erhalt ausgesprochen.

Für großes Unverständnis und Unsicherheit sorge immer noch der Beschluss des Bundestages, die bundesweit verpflichtende Staffelung der Kostenbeiträge für die Eltern auf Drängen des Bundesrates zu streichen.

„Es besteht weiterhin ein Flickenteppich beim Thema Elternbeiträge. Gleichwertige Lebensverhältnisse und Teilhabegerechtigkeit gibt es bei der frühkindlichen Förderung in Deutschland de facto nicht“, betont Bundeselternsprecher Asif Stöckel-Karim.

Die BEVKi werde ihre Landesverbände weiterhin dabei unterstützen, vor Ort kostenfreie Betreuungs- und Bildungsangebote für ALLE Kinder einzuführen. Teilhabe dürfe nicht vom Wohnort oder der finanziellen Möglichkeiten der Eltern abhängen. Eine verbindliche Festlegung der sozialen Staffelung wäre dafür zumindest ein Anfang gewesen. Mittelfristig müsse der Bund seine Verantwortung wahrnehmen und die Länder bei der Elternentlastung unterstützen.

Bundeselternsprecherin Yvonne Leidner ergänzt: “Es ist sehr bedauerlich, dass der Bundestag nicht den Ursprungsentwurf mit einer verbindlichen sozialen Staffelung nach Einkommen, Kinderanzahl oder Betreuungsstunden verabschiedet hat. Den Ländern seien die entsprechenden Verwaltungskosten nicht zuzumuten – den Eltern die finanzielle Belastung in Form von nicht gestaffelten und somit ungerechten Elternbeiträgen hingegen schon.”

DOPPELTER LANDESVERDIENSTORDEN FÜR ELTERNMITWIRKUNG: BEATA KOSNO-MÜLLER UND ANDREAS WINHELLER FÜR IHRE LANGJÄHRIGEN, AUSSERGEWÖHNLICHEN VERDIENSTE UM DIE KITAS IN RLP GEEHRT

Daumen hoch

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an den langjährigen Vorsitzenden des Landeselternausschusses der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) Andreas Winheller und seine Stellvertreterin Beata Kosno-Müller, die die gesamte siebenjährige Amtszeit mit ihm geprägt hatte.

Die derzeitige LEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata und Andreas haben die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Sie haben gerade zu Corona-Zeiten bewiesen, wie wichtig eine gute Kooperation ist, wenn schwierige Probleme in Kitas gelöst werden müssen. Mit dieser Ehrung zeigt die Ministerpräsidentin, dass diese engagierte Elternmitwirkung gewünscht und benötigt wird. Eltern sind ab sofort mittendrin und nicht nur am Rande dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Wie keine anderen Elternvertretungen in ganz Deutschland haben Andreas Winheller und Beata Kosno-Müller die Kita-Landschaft geprägt. Als sie ihr Amt damals übernommen hatten, waren schwache Mitwirkungsstrukturen von großer Rechtsunsicherheit in vielen Kitas geprägt. Sie haben sich engagiert dafür eingesetzt, dass klare, verlässliche gesetzliche Strukturen geschaffen werden und alle Betroffenen gut über die Elternmitwirkungsrechte informiert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnötigen juristischen Konflikten kommt.

Die von ihnen erarbeitete Elternmitwirkungsbroschüre, die die Aufgaben und Rechtslage verständlich und verlässlich darstellt und an alle Kitas im Land verschickt wird, ist zu einem Standardwerk für die gesamte Kita-Verantwortungsgemeinschaft in RLP geworden. Auch wenn die beiden ihre Ämter komplett ehrenamtlich wahrgenommen haben, haben sie dabei ein ungewöhnlich hohes Maß an Professionalität gezeigt. Damit haben sie einen neuen Standard gesetzt, welcher sich inzwischen bei Eltern in der gesamten Kita-Landschaft ausbreitet.

Kosno-Müller und Winheller haben sich nie gescheut in den Diskurs, und wenn es sein musste auch in den Konflikt, zu gehen. Sie haben nie aufgegeben, auch wenn sie auf noch so großes Unverständnis und festgefahrene Einstellungen gestoßen sind. Konsequent haben sie gegen die veralteten Vorstellungen gekämpft, dass die Pädagogik einer Kita Eltern nichts angehe oder – noch schlimmer – dass Eltern die pädagogischen und strukturellen Zusammenhänge hier gar nicht verstehen können.

Zu den wichtigsten Botschaften der beiden gehört noch heute: Elternvertretungen sind keine Festkomitees. Vielmehr geht es dabei um die Gestaltung der Kitas vor Ort und um die Gestaltung der Rahmenbedingungen durch politische Lobbyarbeit auf allen Ebenen. Es geht darum, gemeinsam die Verantwortung wahrzunehmen, die wir alle für unsere Kinder tragen.

In der Corona-Zeit setzten sich beide mit sehr viel Augenmaß dafür ein, dass sowohl faire und verlässliche Regelungen auch in schwieriger Zeit gefunden wurden. Winheller und Kosno-Müller engagierten sich aber vor allem dafür, dass die Bedürfnisse kleiner Kinder dabei immer ganz besonders im Fokus der Politik blieben. Dafür sind sie oft angefeindet worden. Gerade in den letzten Monaten zeigte sich aber an vielen Stellungnahmen z.B. von Wissenschaftlern und Ethikrat, wie richtig und angemessen genau dieser Weg rückblickend gewesen war.

Bei der Neuwahl des LEA im Mai 2022 wurden Beata Kosno-Müller und Andreas Winheller bereits in Ehren verabschiedet und von den Delegierten einstimmig zu den ersten Ehrenvorsitzenden in der Geschichte des LEA RLP gewählt. Dass der neugewählte LEA dieses Vermächtnis bewahren wird, versichert Landeselternsprecherin Karin Graeff: „Der neugewählte LEA wird die Visionen der beiden verdienten Preisträger weitertragen. Es muss für jede Kita normal werden mit den Eltern eine tatsächliche Partnerschaft auf Augenhöhe zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Elternmitwirkung. Deshalb haben wir Erwachsenen die Pflicht, gemeinsam an unseren Kitas zu arbeiten, damit unsere Kinder dort einen guten Start ins Leben finden und dann ihrerseits aktiv die Zukunft gestalten können. Elternmitwirkung ist pures Ehrenamt – ohne Aufwandsentschädigungen, oft genug auf Kosten von Familie und Beruf. Es ist für alle Elternvertretungen sehr motivierend zu sehen, dass dieses Engagement durch die Landesregierung gesehen und gewürdigt wird.“

KITA-LEITUNG UND NICHT KITA-FACHKRAFT BALD BERATENDES MITGLIED IM JUGENDHILFEAUSSCHUSS

Kaugummi

Die Kindertagesbetreuung ist mittlerweile zu einem Infrastrukturangebot für nahezu alle Familien geworden. Es ist kein Geheimnis, dass die Rahmenbedingungen für die Kita-Fachkräfte noch lange nicht den wissenschaftlich definierten Mindeststandards entsprechen. Daher ist es umso wichtiger, dass im Jugendhilfeausschuss (JHA) direkt aus der Praxis berichtet wird.

Das direkte Einfließen der Eindrücke, Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis der Kindertagesstätten, hält der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) für dauerhaft notwendig im JHA. Die daraus gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen sind in hohem Maße relevant für die Jugendhilfeplanung und auch für die Entscheidungen, die im JHA getroffen werden.

Daher hat der KEA DÜW in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 3. November 2021 den Antrag gestellt, eine Vertreterin oder einen Vertreter der Fachkräfte der Kindertagesstätten als beratendes Mitglied in den JHA aufzunehmen.

Dieser Antrag wurde auch in der genannten Sitzung angenommen, jedoch ist dem KEA im Antrag ein Fehler unterlaufen, der auch von Seiten der Verwaltung erst im Nachgang bemerkt wurde.

Die Satzung des Landkreises Bad Dürkheim sieht vor, dass die beratenden Mitglieder von einer bestimmten Person,  einem Gremium oder einer Körperschaft entsendet werden. Da kein entsprechender Verband /Organisation der Kindertagesstätten besteht, ist eine Entsendung im Sinne der Satzung des Jugendamtes nicht möglich gewesen.

Daraufhin wurde von Seiten des Kreisjugendamts mit dem KEA abgestimmt, in der Sitzung vom 29.06.2022 einen neuen Beschluss inkl. einer entsprechenden Satzungsänderung des Kreisjugendamtes zu fassen, der es ermöglicht, dass die Jugendamtsleitung eine Fachkrafte beruft.

Leider wurde in der Beschlussvorlage ein kleiner aber aus unserer Sicht nicht unwesentlicher Punkt abgeändert. Die Jugendamtsleitung beruft eine Person aus dem Kreis der Kindergartenleiter*innen im Landkreis.

Dies ist leider eine grundlegende Änderung unseres ursprünglichen Antrags, der auch von den anwesenden Trägervertretern befürwortet wurde. Was im November letzten Jahres noch für gut befunden wurde, war anscheinend nicht mehr ausreichend. Leider ist der Fehler, den die Amateure gemacht haben, den Profis auch nicht aufgefallen. Aber Kommunikation auf Augenhöhe, die im Vorfeld zur genannten Änderung hätte stattfinden können, sieht aus Sicht des KEA DÜW dann doch anders aus.

Trotzdem freuen wir uns, dass hoffentlich bald eine Kindergartenleiterin oder ein Kindergartenleiter die Erfahrungen und Eindrücke aus den Kita-Einrichtungen einbringen wird. Wir sind gespannt, auf wen die Wahl fällt.