TERMINE AUF KEA-DUEW.DE

Kalender

Schon länger gibt es auf der Webseite des KEA einen Bereich Termine in dem wir Vorstandssitzungen, Sprechstunden und Veranstaltungen einpflegen. Jetzt, wo die wärmere Jahreszeit wieder in Sicht ist, möchten wir alle Kitas einladen, uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de Basare, Feste oder sonstige öffentliche Veranstaltungen zu schicken, um diese im Veranstaltungskalender zu veröffentlichen.

Wir werden regelmäßig in unserem Newsletter auf die gemeldeten Veranstaltungen aufmerksam machen.

FROHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH!

Frohe Weihnachten KEA

Liebe Kita-Leitungen,
liebe Elternausschüsse,
liebe Eltern, Sorgeberechtigte und nicht zuletzt liebe Kinder,

als KEA DÜW wir möchten wir Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Frohe Festtage

Ein weiteres schwieriges Jahr liegt hinter uns. Corona wirft weiterhin seinen Schatten auf unsere Kitas und auch das neue KiTa-Gesetz hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir möchten Ihnen allen für Ihren Einsatz zum Wohle unserer Kinder danken.

Das Zitat von Hermann Hesse beschreibt unser aller Bemühungen recht passend:

Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.


In diesem Sinne genießen Sie alle die Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Frohe Weihnachten und einen Rutsch. Bleiben Sie alle gesund!

Reine Urnenwahl/Briefwahl für den Elternausschuss sind nicht zulässig

Elternausschusswahl

Liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe EA-Vertreterinnen und EA-Vertreter,
liebe Erzieherinnen und Erzieher,

der KEA DÜW möchte über eine Änderung des Wahlrechts für die anstehenden Elternausschuss-Wahlen informieren, die ab dem 12.09.2021 gilt. Die entsprechende Landesverordnung ist hier downloadbar.

„Verordnung verbietet reine Urnenwahl/Briefwahl für den Elternausschuss“

Seit dem 12.09.2021 gilt die neue 26. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes RLP. Darin sind auch einige wichtige Änderungen für die Kitas enthalten.

So stellt § 15 Abs. 5 ausdrücklich klar, dass für die Wahlen des Elternausschusses zwingend Elternversammlungen als Präsenzveranstaltung einzuberufen sind. Nur die Elternversammlung kann (gemäß der Regelung in der neuen Elternmitwirkungsverordnung) bei Bedarf beschließen, die Wahl als Briefwahl durchzuführen.

Das bedeutet, dass weder Träger noch Elternausschuss ab sofort befugt sind, eine Briefwahl anzuordnen. Ohne Einberufung einer Elternversammlung durchgeführte Briefwahlen sind demnach ungültig und können durch Einspruch eines einzelnen Wahlberechtigten beim Landesjugendamt angefochten werden (§ 16 Abs. 1 Elternmitwirkungsverordnung).

Es gibt aber eine Ausnahme:

Wenn eine Wahl bereits als Briefwahl durchgeführt wurde, oder wenn die Briefwahl bereits läuft, dann bleibt dies zulässig, da bislang in der Corona-Verordnung noch eine entsprechende Erlaubnis enthalten war, die dort im letzten Herbst bei einer sehr schwierigen Corona-Lage eingefügt und erst jetzt gestrichen wurde.


Fall 1
Es wurde bereits eine Briefwahl durchgeführt oder die Stimmabgabe läuft gerade.

Lösung:
Die Wahl ist in dieser Form gültig.


Fall 2
Alle Eltern der Kita wurden bereits per Elternbrief über einen konkreten Wahltermin für eine Briefwahl informiert, in dem alle organisatorischen Detailregelungen für die Durchführung der Wahl mitgeteilt wurden (von wann bis wann erfolgt auf welchem Wege die Bewerbung der Kandidierenden und deren Vorstellung, von wann bis wann kann auf welchem Wege die Stimme abgegeben werden).

Lösung:
Die Wahl darf als Briefwahl durchgeführt werden. Der Träger kann aber auch die Entscheidung der Briefwahl aufheben und eine Elternversammlung zur Wahl in Präsenz einberufen.


Fall 3
Der Träger hat dem EA oder den Eltern angekündigt, dass er beabsichtigt, die Wahl als Briefwahl durchzuführen. Es ist aber noch kein genauer Wahltermin an alle Eltern kommuniziert worden oder es sind noch nicht alle organisatorischen Details festgelegt.

Lösung:
Die Durchführung als Briefwahl ist illegal. Der Träger hat die Vorbereitung der Briefwahl abzubrechen und unverzüglich eine Elternversammlung in Präsenz zur Wahl einzuberufen.


Die Frage kam weiterhin auf, ob eine bislang noch nicht gestartete Briefwahl durchgeführt werden darf, wenn dem Träger eine entsprechende Auskunft des Landesjugendamtes oder Ministeriums vorliegt.

Dazu ist eindeutig zu sagen, dass diese nach der alten Rechtslage erteilten Auskünfte durch die neue 26. CoBelVO überholt sind. Dies kann auch gar nicht anders bewertet werden, denn weder das Landesjugendamt noch das Bildungsministerium wären befugt, durch schlichte Verwaltungsauskünfte die Rechtslage von Landesverordnungen zu ändern.

Warum ist die Durchführung einer Elternversammlung in Präsenz so wichtig?

Nach der neuen Elternmitwirkungsverordnung sind die Elternversammlungen ja nicht nur reine Wahlversammlungen. Vielmehr berichtet dort zunächst der bisherige Elternausschuss über seine Arbeit. Auf Grundlage von Informationen über die Bedeutung der Elternmitwirkung diskutieren dann alle Kita-Eltern, welche Rolle und welche „Politik“ der Elternausschuss in ihrem Auftrag im nächsten Kita-Jahr wahrnehmen soll. Dies ist gerade in der Corona-Zeit wichtig, wo Elternausschüsse immer wieder in Mitverantwortung für Entscheidungen genommen werden, die sowohl für die Pädagogik und die Sicherheit als auch die Betreuungsumfänge Konsequenzen haben können. Durch eine Debatte über diese wichtige Arbeit und die Rolle des Elternausschusses in der Elternversammlung soll sichergestellt werden, dass bei der nachfolgenden Wahl Menschen gewählt werden, die die Elternschaft wirklich repräsentativ vertreten können.  

Danach kann dann die Wahl je nach Entscheidung der Versammlung entweder direkt in Präsenz oder in Briefwahl durchgeführt werden, wie es ja die Elternmitwirkungsverordnung offen lässt.

Der Kreiselternausschuss bittet daher alle Träger, wo immer möglich auch bereits angekündigte Briefwahlverfahren abzubrechen und der Elternversammlung die Chance zu geben, diese wichtigen Entscheidungen in Präsenz zu treffen.

Hinweis:

Für die Elternversammlung gilt Maskenpflicht und die Pflicht zur Erfassung der Kontaktdaten. Die Beschränkung der Teilnehmerzahl ungeimpfter Personen (§5 CoBeLVO) ist für die Elternversammlung unabhängig von Corona-Warnstufe aufgehoben.“

Für Fragen steht der KEA DÜW jederzeit unter kontakt@kea-duew.de gerne zur Verfügung.

WIR GEDENKEN DER OPFER DER HOCHWASSERKATASTROPHE – UND RUFEN ZU EINER SPENDENKAMPAGNE AUF

Spende

Liebe Eltern und Sorgeberechtigten,

mit dem Abstand von zwei Tagen sehen wir klarer. Was zunächst für uns Unbeteiligte in anderen Teilen des Landes wie ein „schlimmes Hochwasser“ erschien, wird inzwischen in seinen Dimensionen klar erkennbar:

Die verheerenden Hochwasser in den Landkreisen Ahrweiler, Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm und der Vulkaneifel sowie in Bernkastel-Wittlich, Mayen-Koblenz und der Stadt Trier sind die schlimmste Naturkatastrophe in der Geschichte unseres Landes.

Nicht nur hunderte Tote und eine völlig zerstörte Infrastruktur im Wert von Milliarden Euro sind zu beklagen, zehntausende Menschen stehen buchstäblich vor dem Nichts. Familien ist ihr ganzes Leben durch die grausamen Fluten entrissen worden, alle Erinnerungsstücke, Kindern ihr Spielzeug – und vielen vielen Menschen ihre Heimat. Das betrifft auch viele Kitakinder und ihre Eltern, viele Elternvertreter*innen in den betroffenen Regionen. Es betrifft auch Kitas und Schulen.

Unsere Gedanken und Gebete sind bei den Hinterbliebenen und den Opfern, unsere Wünsche sind bei den Verletzten und Traumatisierten. Wir wünschen ihnen gute Genesung und den Gläubigen unter ihnen die Gnade und den Segen ihres Gottes.

Die materiellen Dinge können und müssen wieder aufgebaut werden. Wir vertrauen auf die Zusagen der Politik, schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten. Dies muss selbstverständlich auch die Unterstützung von Familien und den Aufbau einer provisorischen Infrastruktur für Kinderbetreuung umfassen. Hier sind wir alle gefragt zusammenzustehen.

Wenn Kolleginnen und Kollegen aus den Elternvertretungen der betroffenen Gebiete Unterstützung benötigen, können sie sich jederzeit gerne an den Vorstand des Landeselternausschuss RLP wenden und wir werden versuchen, gemeinsam mit dem Netzwerk der KEAs und STEAs Hilfe zu leisten, soweit es uns möglich ist.

Als einen ersten Schritt ruft der LEA dazu auf, im Rahmen des möglichen einen eigenen Beitrag zur Hochwasserhilfe zu leisten. Dazu hat das Land Rheinland-Pfalz ein zentrales Spendenkonto eingerichtet, bei dem alle eingesammelten Gelder voll den Opfern zugute kommen werden.

Spendenkonto:
Kennwort „Katastrophenhilfe Hochwasser“ auf das Konto der Landeshauptkasse Mainz, IBAN: DE78 5505 0120 0200 3006 06, BIC: MALADE51MNZ.

Bitte verbreiteten Sie diesen Beitrag mit dem Spendenaufruf in Ihren Netzwerken, denn wir wissen: Eltern sind solidarisch!

Und die Menschen, die jetzt vor dem Nichts stehen, haben unsere Hilfe verdient.

Für den Landesvorstand

Mit kollegialen Grüßen

Andreas Winheller
LEA RLP
Vorsitzender