TRÄGER MÜSSEN IHRER VERANTWORTUNG NACHKOMMEN!

Geld

Wie die RHEINPFALZ in ihrem Artikel „Bekommen Erzieherinnen keine Hilfe mehr?“ (hier geht es zum Artikel) am 1. Oktober 2022 berichtet hat, überlegt die Stadt Grünstadt pädagogische Vertretungs- sowie Hauswirtschaftskräfte in den eigenen kommunalen Kitas im kommenden Haushalt 2023 einzusparen. Argumentiert wird mit der Freiwilligkeit dieser Möglichkeit, Energiekosten, Inflation und hohen Anforderungen.

KiTas gehören zur kommunalen Pflichtaufgabe und Einrichtungen werden seit Jahren von einem Großteil der Träger zum Nachteil von Kindern, Familien und Erzieher*innen nur mit dem absoluten Muss ausgestattet, wie die geplanten Einsparrungen des Grünstadter Trägers erneut deutlich aufzeigen. „So werden aktuelle Probleme, wie z. B. dem Fachkräftemangel und den damit verbundenen Belastungen für Kinder und deren Familien nicht entgegengewirkt, sondern sehenden Auges die Situation weiter verschärft. Auch Träger müssen sich der Verantwortung für das Kita-System endlich bewusst werden.“, so der Vorsitzende des Kreiselternausschusses Bad Dürkheim (KEA DÜW) Gordon Amuser.

Die für KiTas vorgesehene personelle Besetzung mit pädagogischen Fachkräften ist laut KiTa-Gesetz grundsätzlich während des ganzen Jahres sicherzustellen. Die verlässliche Antwort, wie dies ohne die Bereitstellung eines Vertretungspools möglich gemacht werden soll, ohne ständig den Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen anzuwenden, bleibt die Stadt Grünstadt als Verantwortlicher schuldig. „Eine Verschlechterung der ohnehin angespannten Betreuungs- und Erziehungssituation ist vorprogrammiert. Vertretungspools zum Wohle der Kinder, Eltern und auch Fachkräften müssen erhalten und, wenn noch nicht vorhanden, aufgebaut werden.“ fordert Amuser. Zusätzliche Personalkosten für notwendige Vertretungen von Fachkräften werden vom Land bei der Mitfinanzierung berücksichtigt.

Neben den pädagogischen Fachkräften kann ein Träger laut KiTaG vor allem Wirtschaftskräfte, also auch Küchenpersonal, begründet einsetzen, wie es die jeweilige Kita benötigt. Dieses Personal wird ebenso vom Land mitfanziert. So werden Fachkräfte insbesondere in der Mittagszeit entlastet, damit sie sich auf die pädagogische Arbeit konzentrieren können. „Eine solche Möglichkeit auf Kosten der pädagogischen Arbeit mit den Kindern nicht wahrzunehmen, ist leider ein deutliches Zeichen, dass man als Träger nicht seiner Verantwortung bei der frühkindlichen Bildung sowie auch als Arbeitgeber nachkommen möchte. Hier eine Lösung durch ehrenamtliche Helfer anzuführen, beruht alleine auf einem rein wirtschaftlichen Denken und nicht auf dem Kindeswohl.“, kritisiert der Vorsitzende des KEA DÜW.

Die Elternvertreter auf Kreis- auf Landesebene setzen sich für verbindliche Vertretungspools ein, damit eine weitere Belastung der Familien und Fachkräfte in dieser fragilen Betreuungssituation vermieden wird. Ebenso ist es ein Ziel, dass sichergestellt wird, dass durch entsprechende Vereinbarungen zwischen Jugendämtern und Trägern in allen Kitas in RLP ausreichend Hauswirtschaftskräfte zur Verfügung gestellt werden.“ Die Sicherstellung der frühkindlichen Bildung unserer Kinder darf nicht ständig der erste Sparposten der Verantwortlichen sein!“, fordert Amuser.

Auch die Umsetzung der in den Tarifverhandlungen erst kürzlich durchgesetzten zusätzlichen Erholungstage für Fachkräfte in kommunalen KiTas zeigt die aktuelle Haltung der Träger gegenüber den Familien. Anstatt, wie beispielsweise vom Landeselternausschuss der Kindertagesstätten in RLP gefordert, die Erholungstage personell auszugleichen, um zusätzliche Schließtage zu vermeiden, wird eben dies von den Trägern getan. „Wenn dies jetzt für das Jahr 2022 nicht die Ausnahme bleibt, wurde bewusst von Trägervertretern und Gewerkschaften auf dem Rücken der Familien verhandelt. Eine Haltungsänderung der Träger ist dringend notwendig.“, ergänzt Amuser abschließend

DER KEA INFORMIERT: ELTERNAUSSCHUSSWAHLEN 2022

Elternausschusswahl

Den KEA DÜW erreichen Anfragen, ob nicht auf die Elternversammlung verzichtet werden und stattdessen eine Brief-/Urnenwahl der Elternausschüsse erfolgen könne?

Wir nehmen dies als Anlass, um über die rechtlichen und fachlichen Hintergründe aufzuklären. Gern können diese Informationen genutzt werden, um die Eltern und ggf. Kitas/Träger aufzuklären.

Wichtige Eckpunkte:

  • Um die Wahlen eines Elternausschusses durchzuführen, ist in jedem Fall eine Elternversammlung vor Ort erforderlich. Ein Online-Elternabend reicht nicht aus.
  • Die Wahl in Gruppenelternabenden ist unzulässig.
  • Freie Träger können hier nur dann abweichen, wenn sie eine eigene Satzung/Ordnung bzw. bei kirchlichen Trägern eine Kirchenordnung erlassen haben. Näheres dazu in der Elternmitwirkungsbroschüre.

Elternversammlung – was ist das und wozu ist es gut?

Gemäß § 9 Abs. 1 KiTaG findet die institutionalisierte Elternmitwirkung in zwei Gremien statt – in der Elternversammlung und dem Elternausschuss (EA). Die Elternversammlung ist dabei das höchste beschlussfassende Gremium der Kita-Eltern. Hier findet die direkte Meinungs- und Willensbildung der Kita-Elternschaft statt.

Nur in der Elternversammlung treffen sich alle Kita-Eltern und können grundsätzliche Fragen der Einrichtung besprechen und diskutieren, damit alle Eltern einbezogen werden. Da in der Regel nur eine Elternversammlung je Kita-Jahr stattfindet, sollte es im Interesse der Eltern liegen, sich an diesem Diskurs zu beteiligen. Eine gute Kita-Qualität kann nur entstehen, wenn die Eltern bei der Gestaltung der Kita-Arbeit mitreden und mitarbeiten. Eltern sind wichtige Partner in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Die Wahl des Elternausschusses ist auch nur eine und nicht die ausschließliche Aufgabe der Elternversammlung. Mit dem Auftrag ausdrücklicher Berichterstattung durch Träger und (bisherigen) Elternausschuss ist sichergestellt, dass insbesondere auch auf der Wahlversammlung die Chance zum inhaltlichen Austausch genutzt werden soll. Dies bietet dann auch die Gelegenheit, im späteren Verlauf der Sitzung eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen.

Die Elternversammlung gehört zur inhaltlichen und pädagogischen Arbeit mit den Eltern. Insofern ist diese Arbeit in der Personalisierung inbegriffen, sie ist keine „Zusatzleistung“ der Fachkräfte und Kita-Leitung; sie führt daher nicht zu Überstunden.

Ist eine geringe Beteiligung an der Elternversammlung ein Hindernis für die Durchführung der Elternausschuss-Wahlen?

Generell besteht der Elternausschuss aus einem Mitglied pro angefangene zehn Betreuungsplätze der Kita – laut Betriebserlaubnis – mindestens aber aus drei Mitgliedern. Die Elternversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Eltern beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Ordnungsgemäß bedeutet: Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage im Voraus und auf einem Weg (oder mehreren Wegen), der alle Eltern erreicht. Auch bei einer geringen Wahlbeteiligung ist die Wahl eines Elternausschusses gültig.

Bei der Wahl der Elternvertretung ergibt sich die Legitimation nicht durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen basierend auf einem Steckbrief wie bei einer Brief-/Urnenwahl, der zu wesentlichen Themen des Kita-Alltags keine Aussagen erlaubt. Vielmehr sind die Vertreter der Eltern dadurch legitimiert, dass Eltern die Möglichkeit bekommen, mit den Kandidaten Diskussionen zu verschieden gelagerten Themen zu führen. Themen, welche höchst unterschiedlich sein können, wie die Eltern es sind, die vertreten werden. Engagierte sowie interessierte Eltern treffen bei einer Elternversammlung, eine deutlich zielführendere Wahlentscheidung.

Legal / Illegal – NICHT egal!

Weder Träger, Kita-Leitungen noch Eltern selbst sollten die institutionalisierte Elternmitwirkung als nebensächlich abtun, denn es geht hier um gesetzlich legitimierte, demokratische Gremien. Die Wahlen – und auch die darauffolgende Amtsführung – sind genauso ernst zu nehmen wie die von Ortsvorstehern, Landräten usw. Keinesfalls darf ein Elternausschuss nur gewählt werden, damit es ihn auf dem Papier gibt. Eine solche Denkweise sollte keinem offiziellen Gremium als Grundlage dienen. Erst recht sollte es nicht in einer Kita passieren, die ein Ort der Demokratiebildung für unsere Kinder ist.

Eine Brief-/Urnenwahl sollte nur aus gewichtigen Gründen (z.B. hohe Anzahl an Schichtarbeitern in der Elternschaft) gewählt werden. Sie muss immer in einer Elternversammlung beschlossen werden. § 4 Abs. 3 KiTaG EMLVO lässt es zu, dass die Elternversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen beschließen kann, die Wahl nicht direkt in der Versammlung, sondern in Form einer Urnenwahl durchzuführen. Diese Entscheidung steht nur der Elternversammlung zu. Durch Träger oder bisherigen Elternausschuss beschlossene Urnenwahlen sind und bleiben ungültig.

Die Information und die Erörterung der grundsätzlichen Fragen in der Elternversammlung sind so bedeutsam für die spätere Arbeit des Elternausschusses und seine Legitimation, dass darauf in keinem Fall verzichtet werden kann.

In der aktuellen Situation ohne Corona-Einschränkungen ist eine Elternversammlung also zwingend durchzuführen. Im vergangenen Jahr war eine Brief-/Urnenwahl auch nur bis zum 12. September ohne Beschluss der Elternversammlung aufgrund einer Regelung in der damals gültigen CoBeLVO möglich.

Wozu Elternmitwirkung?

Doch Elternmitwirkung ist nicht nur eine Rechtsfrage. Kinder können sich in der Kita nur dann gut entwickeln, wenn das Kita-Team, die Leitung, die Eltern und die Träger kooperativ zum Wohle der Kinder zusammenarbeiten. §3 Abs. 1 KiTaG spricht von der „Verantwortungsgemeinschaft zum Wohle des Kindes“. Diese „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“ ist zentrale Voraussetzung für eine gute Kita-Qualität.

Was tun, wenn die Beteiligung der Eltern schwindet?

Viele Kitas melden einen „Trend“, nach dem die Mitwirkung der Eltern immer weiter zurückgeht. Ist das der Fall, muss dem klar entgegengewirkt werden. Allerdings kann dies keinesfalls in weiteren Kontaktreduzierungen, wie es Brief-/Urnenwahlen mit sich bringen, geschehen. Vielmehr kann und soll die Frage, wie eine besser gelebte Elternmitwirkung in der Kita erreicht werden kann, mit dem Elternausschuss, der Elternversammlung, bei Elterngesprächen und im Kita-Beirat besprochen und bearbeitet werden. Zudem sollte hier der Kontakt zu Beratungsstellen (z.B. das örtliche oder überörtliche Jugendamt), Konsultations-Kitas mit entsprechenden Schwerpunkten oder der Besuch gezielter Fortbildungen erfolgen. So kann Ursachenforschung betrieben und dann entsprechend gegengesteuert werden.

Oftmals hilft eine gemeinsame und intensivere Beschäftigung mit dem Thema enorm weiter. Von Kita-Akteuren, die sich bereits auf diesen Weg gemacht haben, kommen oft Aussagen wie: „Rückblickend ist klar, dass die Elternmitwirkung so nicht funktionieren konnte. Aber das haben wir damals nicht sehen können.“

Informationen rund um die Elternmitwirkung finden Interessierte auch in unserem Start-Kit, das auf 8 Seiten einen schnellen Überblick liefert.

RUNDSCHREIBEN DES LANDESJUGENDAMTS ZUR ÄNDERUNG DER KiTaGAVO

KiTaGAVO

Am 20. Juli 2022 wurden die Änderungen der Landesverordnung zur Ausführung von Bestimmungen des Landesgesetzes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (KiTaGAVO) veröffentlicht.

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung ergeben sich zwei Anpassungen, die sich auf die Personalausstattung von Kindertagesseinrichtungen nach § 21 KiTaG auswirken. Nachfolgend wird die jeweilige Änderung vorgestellt und die Relevanz in Bezug auf den Praxisalltag erläutert.

1. Gleichzeitige Anwesenheit zweier pädagogischer Fachkräfte während der Betreuungszeit:

§ 2 Abs. 2 KiTaGAVO

„(2) Von dem Erfordernis der gleichzeitigen Anwesenheit zweier pädagogischer Fachkräfte während der Betreuungszeit nach § 21 Abs. 4 Satz 2 KiTaG kann in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden. In diesen Fällen muss sichergestellt sein, dass während der Betreuungszeit neben einer pädagogischen Fachkraft eine andere geeignete Person, die die Voraussetzungen auf Grundlage des § 21 Abs. 2 Satz 2 KiTaG getroffenen Fachkräftevereinbarung erfüllen muss, gleichzeitig anwesend ist.“

In § 21 Abs. 4 KiTaG ist geregelt, dass zu jeder Zeit mindestens zwei pädagogische Fachkräfte in der Einrichtung anwesend sein müssen. Pädagogische Fachkräfte sind in der Fachkräftevereinbarung unter Punkt 4 definiert (z. B. Erzieherinnen und Erzieher, Heilpädagoginnen und Heilpädagogen).

Mit Inkrafttreten der o. g. Änderung wird diese Regelung angepasst. Zukünftig können in begründeten Ausnahmefällen anstelle einer pädagogischen Fachkraft i. S. d. Fachkräftevereinbarung beispielsweise eingesetzt werden:

  • pädagogische Fachkräfte in Assistenz (definiert unter Punkt 5 der Fachkräftevereinbarung),
  • profilergänzende Kräfte (definiert unter Punkt 7 der Fachkräftevereinbarung) oder

Kräfte, deren Einsatz aus dem Sozialraumbudget gefördert und nach Konzeption des Sozialraumbudgets auch im pädagogischen Alltag der Kita eingesetzt werden (definiert unter Punkt 8 der Fachkräftevereinbarung). Nicht einsetzbar anstelle einer pädagogischen Fachkraft sind Unterstützungs- und Vertretungskräfte, die nach der Fachkräftevereinbarung nicht als Fachkraft (Punkt 4, 5, 7) definiert werden können, sowie Auszubildende, Praktikanten, und Mitarbeitende aus dem wirtschaftlichen Bereich.

Ein begründeter Ausnahmefall im Sinne dieser Regelung liegt beispielsweise dann vor, wenn aufgrund mangelnder Verfügbarkeit pädagogischer Fachkräfte gemäß der Fachkräftevereinbarung die Betreuungszeiten der Tageseinrichtung eingeschränkt werden müssten, wenn die Kita schließen müsste oder die Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht mehr gewährleistet werden kann.

2. Einsatz von Unterstützungs- und Vertretungskräften über die Dauer von sechs Monaten hinaus:

§ 2 Abs. 3 KiTaGAVO

„(3) Ausgleichsmaßnahmen nach § 21 Abs. 6 Satz 2 bis 4 KiTaG können für eine Dauer von längstens sechs Monaten eingesetzt werden. Abweichend von Satz 1 ist in der Zeit vom 03. April 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 der Einsatz von Vertretungskräften als Ausgleichsmaßnahme nach § 21 Abs. 6 Satz 2 bis 4 KiTaG in begründeten Ausnahmefällen länger als sechs Monate zulässig.“

Durch das Inkrafttreten der o. g. Änderung ist der Einsatz von Unterstützungs- und Vertretungskräften als Ausgleichsmaßnahme in der Zeit vom 04. April 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2028 in begründeten Ausnahmefällen länger als sechs Monate zulässig.

Der Träger hat den begründeten Ausnahmefall nachzuweisen und im Rahmen des Personalverwendungsnachweises vorzulegen. Eine Genehmigung der Betriebserlaubnisbehörde für den jeweiligen Einsatz einer Unterstützungs- oder Vertretungskraft über die Dauer von sechs Monaten hinaus ist nicht erforderlich.

3. Inkrafttreten

Die Änderung des § 2 Abs. 2 KiTaGAVO zur gleichzeitigen Anwesenheit zweier pädagogischer Fachkräfte ist zum 21. Juli 2022 in Kraft getreten. § 2 Abs. 3 KiTaGAVO zum Einsatz von Unterstützungs- und Vertretungskräften über die Dauer von sechs Monaten hinaus ist rückwirkend mit Wirkung vom 3. April 2022 in Kraft getreten.

STELLUNGNAHME DES KEA DÜW ZUM RHEINPFALZ ARTIKEL „ARBEITEN GANZES JAHR AM LIMIT“ VOM 16. JULI 2022

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„Das Kita-Zukunftsgesetz ist nicht für den Fachkräftemangel verantwortlich, aber es beleuchtet durchaus langjährige Versäumnisse im System.“ stellt Gordon Amuser, Vorsitzender des KEA DÜW klar. „Die kurzgegriffene Denkweise, die hinter dem obligatorischen Fingerzeit auf das „böse“ Kita-Gesetz steht, hilft niemandem die aktuellen Probleme zu überwinden.“

Als wichtigen Dreh- und Angelpunkt benennt Amuser die Bedarfsplanung, welche kommunale Pflichtaufgabe ist. Über Jahre oder Jahrzehnte wurde sich vielerorts zu stark daran orientiert, was vorhandene Kitas und Träger leisten konnten, statt die Ressourcen an den Bedarf anzupassen. Eine fachgerechte Bedarfsplanung sieht anders aus. Dazu gehört – schon lange vor Einführung des neuen Gesetzes – die umfassende Ermittlung der Bedarfe von Familien. Und natürlich der entsprechende konsequente Ausbau der Kapazitäten. „Überall dort, wo das in der Vergangenheit so gelaufen ist, gestaltet sich die Umsetzung des Kita-Gesetzes fast geräuschlos.“, erläutert Amuser. „An den restlichen Orten stehen Kinder, Eltern und Fachkräfte jetzt tatsächlich vor einer Herkulesaufgabe, die nicht die ihre ist.“

Das hat natürlich auch zu abschreckenden Rahmenbedingungen geführt. Träger treffen teilweise regelrecht familien- und arbeitnehmerfeindliche Regelungen, um das Grundproblem von Personal und Baumaßnahmen nicht lösen zu müssen oder weiter vor sich herzuschieben. Nach wie vor werden in vielen Kitas lediglich die absoluten Mindeststandards, was die räumliche und personelle Ausstattung betrifft, erfüllt. Träger, die hier ihre Möglichkeiten nutzen, haben deutlich weniger Nachwuchssorgen.

Kommunen und Träger sind diejenigen, die nun in der Pflicht sind, den selbstgeschaffenen Druck aus dem Kita-Alltag rauszuhalten. Das liegt an sehr vielen Stellen in ihrer Hand. Die Verantwortlichkeiten müssen allgemein differenziert betrachtet werden. Am Beispiel der Integrationskräfte ist zu sagen, dass diese die Aufgabe des Landkreises sind. Die Qualifizierung der Fachkräfte für die ihnen auferlegten Aufgaben ist Sache des Trägers.

Die Aussage das neue Kita-Gesetz entlaste lediglich die Eltern, zeigt deutlich eine bereits bestehende Spaltung in der Verantwortungsgemeinschaft, die sehr gefährlich für unsere Kinder ist. Zudem ist sie schlichtweg falsch. Für das Potenzial des neuen Gesetzes wird Rheinland-Pfalz bundesweit beneidet, aber es muss auch endlich gänzlich genutzt werden. Wirtschaft und Tourismus dürfen nicht ausschließlich im Mittelpunkt stehen, sondern die Familien, die die Zukunft einer jeden Stadt oder Gemeinde sind.

Gesetze müssen umgesetzt und ihre Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Speziell in der Kita-Welt sind dafür handelnde Menschen vor Ort notwendig. Allerdings werden vielerorts weiterhin Elternmitwirkungsrechte von Leitungen und Trägern konsequent ignoriert. Dadurch ist die Verantwortungsgemeinschaft oftmals handlungsunfähig und bleibt weit hinter den bestehenden Möglichkeiten zurück.

„Lösungen müssen im Mittelpunkt stehen und nicht das Problem!“, unterstreicht auch Hans Schweigert, der stellvertretende Vorsitzende des KEA DÜW. Der KEA DÜW setzt sich für eine bessere Personalisierung in den Kitas und für Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel auch auf Landesebene ein. Hier müssen kurz-, mittel- und langfristige Lösungsansätze von Land bis Träger gefunden werden. Der Landeselternausschuss RLP (LEA) hat dies bereits in einem Positionspapier gefordert. Erste Forderungen daraus werden bereits vom Land umgesetzt. Im Mittelpunkt muss die bestmögliche Betreuung der Kinder und gleichzeitig die Entlastung der Fachkräfte stehen, welche an der Grenze des Möglichen angelangt sind.

Der KEA DÜW sieht trotz aller Hindernisse zuversichtlich in die Zukunft, weil es ausreichend Akteure im Kita-System gibt, die sich mit Energie und Herzblut in diesen Prozess einbringen. Die Übrigen gilt es jetzt zu überzeugen, dass es eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe ist, unseren Kindern die bestmögliche frühkindliche Bildung zu ermöglichen. „Die Verantwortlichen bzw. Entscheider vor Ort haben sich in der Vergangenheit eine Suppe eingebrockt, die unsere Kinder jetzt nicht auslöffeln dürfen.“, so Amuser, der trotz allem auch in den kommenden Jahren noch viel Arbeit auf das Gremium zukommen sieht.

KEA DÜW KRITISIERT AUSSAGEN DER STADTVERWALTUNG BAD DÜRKHEIM IM SOZIALAUSSCHUSS VOM 28.6.22

Ärger

Ob in der Stadt Bad Dürkheim überhaupt eine Kindertagesstätte und ein Hort am Standort der Valentin-Ostertag-Schule benötigt wird, stellte die zuständige Beigeordnete Frau Judith Hagen in der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Bad Dürkheim am 28.06.2022 in Frage („Die Rheinpfalz“ vom 30.06.2022). Wie richtig bemerkt wurde, stellte sich diese Frage bereits erstmals im Jahr 2018. Spätestens seit August 2019 mit der Verabschiedung des neuen Kitagesetzes (KiTaG) sollte sich diese jedoch erübrigt haben.

Schon alleine vor der Tatsache, dass die Untersuchung zur Bevölkerungsvorschau längst überholt sei, wird jetzt auf eine neue Studie gewartet, die im Herbst vorliegen soll. Also drei Jahre nach der Verabschiedung des neuen KiTaG. Sicherlich kann nicht einfach ohne Fakten eine Kita gebaut werden, aber die Abwartehaltung der Stadtverwaltung wird auf dem Rücken der Kinder und jungen Familien ausgetragen.

Die Aussage von Frau Schneider-Joseph während der Ausschusssitzung, dass für das kommende Kita-Jahr ausreichend Betreuungsplätze vorhanden seien, muss man ganz klar relativieren. Die Einrichtungen sind hinsichtlich der Betreuungsplätze nah an der Grenze. Unterjährige Entwicklungen bleiben abzuwarten. Durch die Kündigung der provisorischen Gruppe in der kath. Kita Beethovenstraße wurde der Puffer an Kita-Plätzen weiter ausgedünnt. Als Nebeneffekt verringert sich die Anzahl an rechtserfüllenden Kita-Plätze im Stadtgebiet. Und dies vor dem Hintergrund, dass in der Innenstadt fast jedes 4. Kind auch im kommenden Kita-Jahr keinen rechtserfüllenden Platz in einer kommunalen Kita erhält. Dieser Wert liegt deutlich über dem Schnitt des Landkreises und bei der Problemlösung herrscht Stagnation.

Die Leistung der Stadtverwaltung soll aber nicht gänzlich geschmälert werden, da in einem Großteil der Kitas bereits der Rechtsanspruch zu 100 % umgesetzt wird. Jedoch gestaltet sich diese Situation eben nicht überall so, sondern spitzt sich bei längerem Warten vermutlich weiter zu.

Die im Ausschuss getroffene Aussage, es gebe einige Eltern, die diese mindestens siebenstündige Unterbringung für ihre Kinder nicht unbedingt benötigen, aber gerne hätten, noch keinen Platz haben, widerspricht im Kern der seit 01.07.2021 gültigen gesetzlichen Regelung. Denn, der einklagbare Rechtsanspruch auf eine durchgängig siebenstündige Betreuung am Stück mit Mittagsverpflegung gilt auch für diese Kinder ohne Wenn und Aber. Auf Basis einer nicht repräsentativen Umfrage des KEA DÜW, geben über 25% der Eltern in der Stadt an, dass in Ihrer Einrichtung entweder gar keine Bedarfsabfrage unter den Eltern stattgefunden hat oder sie von dieser keine Kenntnis haben. Schon alleine dieser Umstand lässt die Aussagen der Verantwortlichen entweder hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen unwissend oder anmaßend erscheinen.

Es geht bei dem Thema Kita nicht um persönliche Einschätzungen, sondern um Transparenz bei der Bedarfsabfrage der Eltern, damit auf dieser Basis geplant werden kann. Ohne einen Diskurs auf Augenhöhe können keine Lösungen vor Ort gefunden werden. Dies wird auch dadurch bestätigt, dass laut der Umfrage des KEA in einem Großteil der Einrichtungen das gesetzliche verankerte Anhörungsrecht der Elternausschüsse zur Bedarfsplanung nicht korrekt umgesetzt wurde. Nur ein Bruchteil der Teilnehmer gaben an, dass der Elternausschuss vor der Finalisierung der Bedarfsplanung in ihrer Einrichtung angehört wurde.

Letztendlich geht es bei dem Thema Baumaßnahmen aber auch nicht nur um das KiTaG und den Bedarfsanspruch von Eltern. Auch die Kitafachkräfte leiden unter der räumlichen Situation in den Einrichtungen und dieser fördert definitiv nicht die Zufriedenheit am Arbeitsplatz. Dies muss in Zeiten eines akuten Fachkräftemangels auch berücksichtigt werden. Eltern haben auch die Fachkräfte im Blick und wollen für Kinder und wichtige Bezugspersonen, nämlich die Fachkräfte, ein entsprechendes Umfeld.

Vor dem Hintergrund der Situation von Kindern und Erziehern beantwortet sich die Frage eines Neu- oder Umbaus in der Stadt Bad Dürkheim für den KEA DÜW von alleine. Die frühkindliche Bildung und Erziehung unserer Kinder sowie die Arbeitsbedingungen unserer Fachkräfte sollte es uns wert sein.