MISSVERSTÄNDNISSE UND BEDARFSPLANUNG

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Wie die Rheinpfalz in ihrem Artikel „Kitas vor großen Herausforderungen“ vom 10. Oktober 2022 berichtete, wird weiterhin der Rechtsanspruch auf eine durchgängige Betreuung von sieben Stunden inklusive Mittagessen als großer Stolperstein bei der Umsetzung des neuen KiTa-Gesetzes (KiTaG) angeführt. Dabei hat bereits das alte KiTaG vor dem 1. Juli 2021 geregelt, dass den Wünschen der Eltern nach Angeboten, die auch die Betreuung über Mittag mit Mittagessen einschließen, Rechnung getragen werden soll. „Träger, die in der Vergangenheit im Rahmen Ihrer Bedarfsplanung dieser Vorgabe bereits gefolgt sind, nach dem tatsächlichen Bedarf der Familien auch Ihre Ressourcen auszubauen, tun sich bei der Umsetzung des neuen KiTaG deutlich leichter“, erläutert der Vorsitzende des KEA DÜW Gordon Amuser.

Was den angeblichen Wunsch der Eltern nach einem warmen Essen betrifft, ist folgendes zu vermerken: Das KiTaG regelt, dass bei Betreuungsangeboten über die Mittagszeit ein Mittagessen vorgesehen werden soll. Dabei können die Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. als Orientierung dienen. Genannte Standards beschreiben die Kriterien für eine optimale, gesundheitsfördernde und nachhaltige Ernährung in der Kita. Diese sollte ohnehin zum Wohl der Kinder im Interesse jedes Trägers liegen. Wie schnell die Umsetzung der Ernährungsstandards erfolgt, ist beispielsweise ein Thema für den neu geschaffenen Kita-Beirat, der jedoch laut einer Umfrage des KEA DÜW in rund zwei Dritteln der Kitas des Landkreises bis heute noch nicht von den Trägern einberufen wurde, obwohl eine Sitzung pro Jahr gesetzlich vorgeschrieben ist. „Der überwiegende Teil der Träger kann also gar nicht wissen, was Eltern fordern, weil man gar nicht mit ihnen in den Diskurs gegangen ist“, führt Amuser aus.

Was den Sachstand der Baumaßnahmen der Kita-Träger im Landkreis betrifft, ist es erfreulich, dass einige Träger sich in der Vergangenheit bereits auf den Weg gemacht haben, ihre Kitas für die Zukunft zu rüsten. Einige tun dies jetzt, aber leider gibt es auch Träger, die vor den eigenen großen Aufgaben auch weiterhin die Augen verschließen.
Um Kenntnis über den Bedarf im Rahmen seiner Trägertätigkeit zu haben, muss man nicht nur wissen, wie viele Betreuungsplätze benötigt werden. Auch der Betreuungsbedarf der Eltern hinsichtlich Dauer und Lage am Tag ist zu berücksichtigen. Das Thema Bedarfsabfrage bei den Eltern wird leider auch über den Landkreis Bad Dürkheim hinaus eher suboptimal umgesetzt. Würde man dies jedoch tun und nicht auf die anhaltenden Missverständnisse bei den Eltern rund um das KiTaG bauen, würde sich so manch positives Bild vermutlich in der Realität deutlich schlechter darstellen.

„Bei der Bedarfsplanung geht es darum, einen Bedarf dazustellen, der von den Familien benötigt wird und nicht der vom Träger umsetzbar ist. Nur so erhält man ein realistisches Bild über die notwendigen Ressourcen und Maßnahmen, die dann konsequent angegangen werden müssen. Zum Teil werden nicht nur An- oder Umbauten notwendig, sondern auch der Bau von neuen Kitas, die von Trägern gar nicht erwähnt werden“, sieht der Vorsitzende des KEA noch deutlich mehr Arbeit auf einige Träger im Landkreis zukommen, als sie in dem Bericht vermitteln wollen.