ÜBERARBEITETE FACHKRÄFTEVEREINBARUNG ERÖFFNET NEUE MÖGLICHKEITEN BEIM KITA-PERSONAL

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Die „Fachkräftevereinbarung für Tageseinrichtungen für Kinder in Rheinland-Pfalz“ regelt, wer mit welcher Qualifikation in einer Kita arbeiten darf. Dabei zählen nicht nur staatl. anerkannte Erzieher als Fachkraft. Viele weitere Berufe werden in Verbindung mit pädagogischer Basisqualifizierung und Berufserfahrung im frühkindlichen Bereich ebenfalls als vollwertige Fachkraft anerkannt, zum Beispiel Heilpädagogen oder Ergotherapeuten. Die Idee, mit multiprofessionellen Teams in den Kitas zu arbeiten ist nicht neu und keinesfalls alleine darin begründet, den Fachkräftemangel zu bekämpfen.

Bereits lange vor dem neuen Kita-Gesetz und auch der dramatischen personellen Situation wurden die Vor- und Nachteile von multiprofessionellen Teams abgewogen, beispielsweise in der Fachzeitschrift „KiTa aktuell – Die Bedeutung multiprofessioneller Teams (erzieherin.de).

Der wissenschaftliche Tenor dabei ist eindeutig: Die vielfältigen Kompetenzen, die multiprofessionelle Teams bieten, sind eine Bereicherung für die Kinder, wenn sie als Chance begriffen werden. Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge schätzte die Multiprofession in Kitas bereits 2016 sogar schon als „notwendig“ ein (Link).

Die kürzlich von allen verantwortlichen Verbänden unterzeichnete Neufassung der Fachkräftevereinbarung wurden nun die Möglichkeiten erweitert sowie vereinfacht.

  • Aufnahme zusätzlicher Berufsbilder
  • Leichtere Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  • Bürokratieabbau bei profilergänzenden Kräften
  • Sicherheit bei Mitfinanzierung durch geregelte Eingruppierung
  • Weiterqualifizierung von Vertretungskräften

Das Thema Finanzierung ist insbesondere bei Trägern von Interesse. Aber auch für das Personal ist dies ein zentraler Aspekt, richtet sich doch die Bezahlung nach der Qualifikation. „Als Land fördern wir so beispielsweise eine Eingruppierung von Erzieherinnen und Erziehern in die Tarifgruppe 8b mit, wenn die Fachkräfte besonders schwierige fachliche Tätigkeiten übernehmen. Damit geben wir den Arbeitgebern Sicherheit, mit welcher Förderung des Landes sie planen können, und wir tragen unseren Teil zu attraktiven Rahmenbedingungen bei. Bereits im Kita-Gesetz haben wir festgelegt, dass das Land sich automatisch z.B. an Tarifsteigerungen beteiligt“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig in der Presseerklärung zur Neufassung der Fachkräftevereinbarung.

In einem begleitenden Rundschreiben teilt das Land mit, unter welchen Umständen höhere tarifliche Eingruppierungen möglich sind und dass es diese dann mitträgt.

Aber auch für den Arbeitsalltag in den Kitas kann sich durch die korrekte Anwendung der Fachkräftevereinbarung eine deutliche Entlastung ergeben. Hierfür ist ein Blick in die Fachkräftevereinbarung und der Abgleich mit der beruflichen Qualifikation der Teammitglieder unerlässlich, um am Ende die Frage beantworten zu können: Ist das Team entsprechend der Fachkräftevereinbarung korrekt eingeordnet in Fachkräfte / Fachkräfte in Assistenz, somit auch entsprechend eingruppiert und bezahlt? Und wird somit der bestehende Rahmen auch in Richtung „Entlastung der Fachkräfte“ voll ausgenutzt?

Die aktuelle Version des Dokuments des KEA SÜWFachkräftemangel – kurzfristige Handlungsmöglichkeiten vor Ort“ berücksichtigt bereits die Änderungen der Fachkräftevereinbarung. Zudem wurden nicht mehr funktionierende Links korrigiert.