Best Practice – Elternausschüsse organisieren Corona-Tests in ihren Kitas.

Best Practice

Im Austausch mit unserem Netzwerk von Eltern und Elternausschüssen kam immer wieder die Frage auf, wie die freiwilligen Testungen von Kindern in einzelnen Einrichtungen umgesetzt und organisiert wurden.

Also haben wir unser Netzwerk bemüht und zwei Kitas um eine Rückmeldung zu dem Thema gebeten, in denen bereits freiwillige Testungen von Kindern umgesetzt werden. Diese wollen wir heute als Best Practice Beispiele aufgreifen.

Die kom. Kita Hardenburg aus Bad Dürkheim und die ev. Kita „Arche Noah“ aus Lambrecht testen bereits.

In den Kitas in Bad Dürkheim Hardenburg und „Arche Noah“ in Lambrecht startete der dortige Elternausschuss die Initiative für das Projekt. Die Kita-Leitungen sowie die Träger haben den Vorschlag der Elternvertreter von Beginn an positiv aufgenommen und ihre Unterstützung zugesagt. Scheiterten vorherige Bemühungen noch an der fehlenden Finanzierung und der Befürchtung, das Kita-Personal in dieser schwierigen Zeit zusätzlich zu belasten, konnten jetzt aufgrund von Änderungen der Rahmenbedingungen Lösungen gefunden werden.

Im ersten Schritt wurde von den Elternausschüssen Kontakt zum Testzentrum in Deidesheim bzw. Lambrecht aufgenommen, welche die Tests in den Kitas durchführen sollten. Wichtig war es, die Antigen-Tests mittels Lollitest sowie durch geschultes Personal durchführen zu lassen. So sollte gewährleistet werden, dass die Lollitests angst- und stressfrei für die Kinder verlaufen und dass es zu keiner nennenswerten Zusatzbelastung der Erzieherinnen und Erzieher kommt.

Was die Frequenz der Testungen betrifft, schickt das Testzentrum nach Absprache mit der Kita-Leiterin und dem Elternausschuss der Bad Dürkheimer Kita einmal in der Woche ein mobiles Testteam vorbei. In Lambrecht sind bis Ende März aktuell zwei Testungen (montags und donnerstags) je Woche geplant. Oft wird in den Diskussionen über Testungen in Kitas auch über die Finanzierung der Tests gesprochen. In den Beispielen der genannten Kitas entstehen weder Kosten für die Eltern, die Einrichtung oder den Träger. Die Abrechnung der durchgeführten Tests erfolgt direkt durch das Testzentrum über das Programm „Testen für alle – die kostenlosen Bürgertests“. 

Wie wurde gegenüber den Eltern das Vorhaben kommuniziert?

Natürlich stellt sich auch die Frage, wie die Tests gegenüber den Eltern kommuniziert wurden? Hier hat sich in Hardenburg erneut die Kita-Leitung und Elternausschuss abgestimmt und eine gemeinsame E-Mail an die Eltern formuliert, in der ein Testtag beschrieben, Informationen des Testzentrums zu den Lollitests zur Verfügung gestellt und eine Einverständniserklärung für die Eltern mit gesendet wurden.

In Lambrecht wurde eine Info-Mail inkl. Einverständniserklärung von der Kita-Leitung, dass nach den Weihnachtsferien ein Testangebot gemacht wird, an die Eltern verschickt. Auch hier wurde darauf hingewiesen, dass die freiwillige Testung nur mit einer ausgefüllten Einverständniserklärung möglich ist. Abschließend wurde am Tag vor der Testung via Kita-App darüber informiert, dass 15-20 Minuten vorher, das Kind nichts essen solle. Alle übrigen Rückfragen konnten durch Tür- und Angelgespräche beantwortet werden.

Der Großteil der Eltern hat positiv auf das Testangebot reagiert. Die meisten Fragen der Eltern waren zu eventuell anfallenden Kosten. Hier hat die Kita „Arche Noah“ bereits in der Mail informiert, dass für die Eltern keine Kosten anfallen. Durch die Professionalität des Testzentrums und der übrigen Beteiligten konnten somit schnell Bedenken im Vorfeld mit den Eltern ausgeräumt werden.

Wie läuft ein Testtag ab?

Der Testtag sieht so aus, dass in der Einrichtung die Tests in Bad Dürkheim um 9 Uhr und in Lambrecht um 8 Uhr in einem separaten Raum bzw. im Eingangsbereich der Kita beginnen. Nacheinander werden alle Kinder, deren Eltern eine Einverständniserklärung in der Kita abgegeben haben, getestet. Die Kinder haben dabei immer eine vertraute Erzieherin oder vertrauten Erzieher bei sich. Diese bleiben auch durchgehend bei den Kindern.

Wichtig dabei ist: Kein Kind, von dem eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegt, wird gezwungen, auch nicht, wenn es mal einen „schlechten“ Tag hat und einfach nicht getestet werden möchte.

Wenn das Testergebnis vorliegt, werden die Eltern unverzüglich per E-Mail über das Testergebnis informiert.

In der Bad Dürkheimer Kita wurden die Kinder auf die neue Situation im Vorfeld vorbereitet. Das Kita-Team hat im Morgenkreis mit den Kindern das Thema ausführlich besprochen und am Tag vor der Testung mit Wattestäbchen und Traubensaft die ungewohnte Situation geübt und somit für die Kinder greifbarer gemacht.

Auch die Teams der Testzentren haben durch ihre freundliche Art und einen tollen Umgang mit den Kindern neben der Durchführung der Tests einen zusätzlichen Beitrag zur problemlosen Umsetzung der Tests geleistet.

Wie sieht das Fazit der Kitas aus?

Abschließend kann festgehalten werden, dass sowohl die Kitas als auch die Elternausschüsse ein positives Fazit ziehen und glücklich über die Testungen sind. Die Hoffnung bleibt also bestehen, dass durch die Testungen ein besserer Schutz der Kinder, der Erzieherinnen und Erzieher sowie der Familien zu Hause gewährleistet wird.

Bis jetzt haben sich keine Befürchtungen der Eltern bewahrheitet, die zu Beginn noch skeptisch waren. Die Kinder reagierten durchaus neugierig und unterstützten sich gegenseitig, wenn ein Kind der Situation noch mit einem Vorbehalt begegnete.

Die tolle Planung im Vorfeld sowie die Umsetzung durch Kitas, EAs und Testzentren hat dazu beigetragen, dass 70% der Kinder aktuell in Bad Dürkheim Hardenburg getestet werden. Tendenz steigend! Auch in Lambrecht wurden am ersten Testtag nach den Weihnachtsferien bereits 50% der Kinder getestet und mittlerweile sind es rund 2/3 der Kinder.

Für den KEA DÜW ist die Umsetzung der Tests in beiden Kitas ein schönes Beispiel, wie Elternvertreter die Initiative ergreifen können und zusammen mit der Kita und Träger vorbildlich zusammenarbeiten, um etwas Positives für die Kinder zu erreichen.

Wir bedanken uns ausdrücklich bei beiden Kitas für den Erfahrungsbericht.

Wenn es auch in Ihrer Kita solche oder ähnliche Beispiele für eine gute Zusammenarbeit gibt bzw. andere Projekte, die ein schönes Beispiel für andere Kitas sein können, nehmen Sie mit uns unter kontakt@kea-duew.de Kontakt auf. Wir möchten unsere Rubrik „Best Practice“ gerne in weiteren Beiträgen und in unserem Newsletter ausbauen.

Neue Regelungen durch die seit 14.01.21 gültige CoBeLVO – Was hat sich geändert?

Corona

Die Entwicklung der Erkrankungen mit dem Coronavirus bleibt auch in den Kitas weiterhin dynamisch. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in seinem Rundschreiben vom 17. Januar 2022 an die Eltern und Sorgeberechtigten von Kindern in Kindertagestätten über neue Regelungen bzw. Konkretisierung bestehender Regelungen informiert.

  • Regelungen/Änderungen in § 15 der 29. CoBeLVO (KiTa)
  • Umgang mit Quarantänemaßnahmen in der Kita
  • Anwendung der Regelungen in der Kindertagespflege
  • Hinweis für Hort-Kinder

Die Punkte aus dem Schreiben wollen wir auch in unserem Newsletter erneut aufgreifen.

Regelungen/Änderungen in § 15 der 29. CoBeLVO (KiTa)

Maskenpflicht und 3G

Für alle erwachsenen und jugendlichen Personen, gelten weiterhin innerhalb der Einrichtung sowohl die Maskenpflicht gem. § 3 Abs. 2 Satz 2 als auch als die 3G-Regelung gem. § 3 Abs. 5 Satz 1 der 29. CoBeLVO, wenn der Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Kita nicht Teil der Hol- und Bringsituation ist. Das heißt, nur wer getestet, genesen oder geimpft ist (3G-Regelung), darf sich mit Maske in den Räumlichkeiten der Kita aufhalten. Das gilt ausdrücklich auch für Eingewöhnungen. Hier ist die einzige Ausßnahme der Maskenpflicht die Interaktion mit dem einzugewöhnenden Kind, wenn dies situationsbedingt erforderlich ist. Für die konkrete Gestaltung der Eingewöhnung waren bisher und sind auch weiterhin der Träger und die Kita-Leitung vor Ort zuständig. Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Eingewöhnung ergibt sich aus der CoBeLVO nicht. Auch im Übrigen (Hort-Kinder, Personal) bleiben die Regelungen zur Maskenpflicht im § 15 der CoBeLVO unverändert gültig. Die 3G-Regelung betreffend das Personal ergibt sich weiterhin aus § 28b IfSG.

Neu: Maximalzeitregelung für Vertretungskräfte

Die Ausnahmeregelung zum Überschreiten der Maximalzeit beim Einsatz von Vertretungskräften wird wieder in die CoBeLVO aufgenommen. (§ 15 Abs. 4 der 29. CoBeLVO – neu). Die Maximalzeitregelung für Vertretungskräfte gilt erneut bis 28. Februar 2022. Folglich werden Vertretungszeiten, die seit dem 16. März 2020 geleistet wurden, nicht auf die maximale Dauer von 6 Monaten angerechnet.

Neu: Wahlen im Landeselternausschuss bzw. den Stadt- und Kreiselternausschüssen

In § 15 Abs. 5 der 29. CoBeLVO ist die Regelung aufgenommen, dass die Vollversammlung des Landeselternausschusses (LEA) zur Wahl des LEA-Vorstandes (vgl. § 14 Abs. 2 KiTaGEMLVO) – unter Aussetzung der Frist aus § 14 Abs. 1 Satz 2 KiTaGEMLVO – ausgesetzt wird. Das bedeutet, dass diese Wahl im Moment nicht stattfinden kann. Entsprechend gilt diese Regelung auch für ggf. noch ausstehende Wahlen (Vorstand & Delegierte) in den Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüssen. Auch diese können derzeit nicht stattfinden. Die Aussetzung gilt bis auf Weiteres. Sobald es die Coronalage wieder zulässt, wird diese Ausnahmeregelung durch Änderung der CoBeLVO ausdrücklich außer Kraft gesetzt werden. Darüber wird das Landesamt zu gegebener Zeit informieren. Weiter ist ausdrücklich geregelt, dass die Wahlen in den Kreis- und Stadtelternausschüssen unverzüglich nach Erklärung des außer Kraft Tretens der Aussetzung nachzuholen sind.

Umgang mit Quarantänemaßnahmen in der Kita

Landesregelungen in der Absonderungsverordnung

Tritt in der Kindertagesstätte oder der Einrichtung der Kindertagespflege Ihres Kindes eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 statt, müssen sich die Kinder innerhalb der Betreuungskohorte, in der die Infektion aufgetreten ist in Absonderung (Quarantäne) begeben. Natürlich gilt das auch für deren pädagogische Fachkräfte oder sonstige Betreuungspersonen. Vgl. hierzu § 3 Abs. 2 der am 14. Januar 2022 in Kraft getretenen neuen „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen“ (Absonderungsverordnung). Die Absonderung kann bereits nach dem 5. Tag nach dem letzten Kontakt mit der infizierten Person durch einen negativen PCR- oder des durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests beendet werden. Weiter gilt wie bisher: Bewahren Sie den Nachweis über das negative Testergebnis ist bis zum Ablauf des zehnten Tages nach Vornahme des PCR-Tests oder des durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommenen PoC-Antigentests der positiv getesteten Person auf. Diesen müssen Sie auf Aufforderung der Leitung der Einrichtung oder dem Gesundheitsamt vorlegen. Wird kein PCR-Test oder ein durch geschultes Personal bei einer Testeinrichtung vorgenommener PoC-Antigentest durchgeführt, können die betroffenen Kinder und das betroffene Personal nach Ablauf von 10 Tagen, also am 11. Tag nach dem letzten Kontakt mit der positiv getesteten Person, die Kita wieder besuchen. Eine Übersicht der Teststellen in Rheinland-Pfalz finden Sie unter nachfolgen[1]dem Link https://covid-19-support.lsjv.rlp.de/hilfe/covid-19-test-dashboard/.

Bundeseinheitliche Regelungen zu Absonderung/Quarantäne: Wer muss sich als Kontaktperson nicht absondern?

Die genannten Landesregelungen zur Absonderung werden durch die bundeseinheitlichen Regelungen zu den Ausnahmen von Corona-Schutzmaßnahmen in Landesregelungen modifiziert. Die neue „Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19“ (kurz: Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung) wurde am 14. Januar 2022 verkündet und ist am 15. Januar in Kraft getreten.

Müssen sich alle Kontaktpersonen unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status bei Auftreten eines Falles absondern?

Nein.

  • Geboosterte Kontaktpersonen müssen nicht in Absonderung.

Auch:

  • frisch doppelt Geimpfte (bis 3 Monate nach der Zweitimpfung),
  • frisch Genesene (bis 3 Monate nach Genesung) und
  • geimpfte Genesene
  • mit dem Johnson&Johnson-Impfstoff Geimpfte, die zusätzlich 2 Mal geimpft sind

(Personen, die „den Geboosterten“ gleichstehen) müssen nicht in die Absonderung.

Anwendung der Regelungen in der Kindertagespflege

Für die Kindertagespflege gelten die Regelungen der CoBeLVO zu Maskenund 3G-Pflichten weiterhin entsprechend. Die Maskenregelung für Hort-Kinder in der Kita findet hingegen keine Anwendung in der Betreuung von schulpflichtigen Kindern in der Tagespflege. Die Regelungen zum Kontaktpersonenmanagement wie unter 2) dargestellt, finden auf die Tagespflege unmittelbar und vollständig Anwendung.

Hinweis für Hort-Kinder

Tritt in der Schule eine Corona-Infektion auf und kann Ihr Kind die Schule nach § 3 Abs. 1 der AbsonderungsVO weiterhin besuchen, so kann das Kind auch weiterhin den Hort besuchen, sofern die in der Schule durchgeführten Selbsttests gem. § 2 a AbsonderungsVO negativ waren. Ein PCR-Test für den Besuch des Horts ist nicht notwendig. Sofern die Schule nicht besucht werden kann, kann auch die Kita nicht besucht werden.

Infos zum Kita-Beirat – Was müssen Elternvertreter wissen und was muss beachtet werden?

Vollversammlung

Seit 1. Juli 2021 ist das neue Kita-Gesetz in Kraft getreten. Damit gibt es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita für zu schaffen.

Damit alle Beteiligten des Kita-Beirats eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit haben, haben die „Kita-Spitzen“ in RLP auf Antrag des Landeselternausschusses gemeinsam eine Informationsbroschüre erarbeitet. Die Broschüre ist hier zum Download zu finden.


Der KEA DÜW hat sich die Mühe gemacht, die ausführliche Handreichung auf die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte in einer Broschüre auf 6 Seiten zusammenzufassen. Diese kann sich jede:r Interessierte:r downloaden.


Wir wünschen allen Kita-Beiräten viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit.

FROHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH!

Frohe Weihnachten KEA

Liebe Kita-Leitungen,
liebe Elternausschüsse,
liebe Eltern, Sorgeberechtigte und nicht zuletzt liebe Kinder,

als KEA DÜW wir möchten wir Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Frohe Festtage

Ein weiteres schwieriges Jahr liegt hinter uns. Corona wirft weiterhin seinen Schatten auf unsere Kitas und auch das neue KiTa-Gesetz hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir möchten Ihnen allen für Ihren Einsatz zum Wohle unserer Kinder danken.

Das Zitat von Hermann Hesse beschreibt unser aller Bemühungen recht passend:

Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.


In diesem Sinne genießen Sie alle die Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Frohe Weihnachten und einen Rutsch. Bleiben Sie alle gesund!

NEWSLETTER 12/21

Kita

Liebe Kita-Leitungen,
liebe Elternausschüsse,
liebe Eltern, Sorgeberechtigte und nicht zuletzt liebe Kinder,

bevor wir als neu gewählter KEA DÜW über die Wahl vom 14.12.2021 berichten, möchten wir Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Frohe Festtage

Ein weiteres schwieriges Jahr liegt hinter uns. Corona wirft weiterhin seinen Schatten auf unsere Kitas und auch das neue KiTa-Gesetz hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir möchten Ihnen allen für Ihren Einsatz zum Wohle unserer Kinder danken.

Das Zitat von Hermann Hesse beschreibt unser aller Bemühungen recht passend:

Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.

In diesem Sinne genießen Sie alle die Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Frohe Weihnachten und einen Rutsch. Bleiben Sie alle gesund!


KEA DÜW neu gewählt

Elternausschusswahl

Am 14.12.21 fanden im Rahmen einer Vollversammlung die Wahlen des neuen Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) im Landkreis Bad Dürkheim statt. Die Vollversammlung der KEA-Delegierten wurde vom Kreisjugendamt in der Salierhalle in Bad Dürkheim unter Einhaltung eines vorbildlichen Hygienekonzepts ausgerichtet und vom KEA unterstützt.

Rund 40 Delegierte aus den circa 90 Kitas des Landkreises nahmen an der Wahlveranstaltung teil. Vor den Wahlen informierte der noch amtierende KEA über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Gremiums und stellte einen Tätigkeitsbericht seiner Amtszeit vor.

So gab es eine Reihe von Online-Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 600 Teilnehmern. Auch wurden Netzwerke weit über die Grenzen des eigenen Landkreises hinaus aufgebaut und man war Ansprechpartner für Eltern, Elternausschüsse und Kitas. Ebenso wurde bei der Neugründung neuer Kreiselternausschüsse in anderen Landkreisen unterstützt.

Bei den anschließenden Neuwahlen wurden insgesamt 14 Mitglieder in den KEA-Vorstand gewählt. Diese haben sich nur zwei Tage später am 16.12.21 in einer Sitzung unter Leitung des Kreisjugendamtes konstituiert. Hierbei wurde Gordon Amuser (Bad Dürkheim) in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt sowie Hans Schweigert (Kleinkarlbach) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Als Delegierte für den Landeselterausschuss wurden im Rahmen der Vollversammlung Jonas Runkel (Grünstadt) und Beatrice Kuba (Grünstadt), als stellvertretende Delegierte Sandra Schinke (Quirnheim) und Anne-Marie Schmitt (Bad Dürkheim) gewählt.

Weitere gewählte Mitglieder des neuen KEA-Vorstandes sind Alexander Acs (Hassloch), Katja Anslinger (Deidesheim), Heike Bergmann (Kindenheim), Karlheinz Buch (Grünstadt), Christina Buhk (Erpolzheim), Maria Lis-Kromm (Bad Dürkheim), Nadine Schwab (Carlsberg) sowie Jennifer Thierfelder (Grünstadt).

Der Kreiselternausschuss DÜW bedankt sich ausdrücklich bei:

  • Den neuen Vorstandsmitgliedern für die Bereitschaft, sich zugunsten der Kinder, Eltern und jungen Familien in einer herausfordernden Zeit zu engagieren.
  • Den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Anna Blasius, Nicole Eicher, Nina Gantt, Jana Grimm-Lenz, Jane Kühn, Janina Peter, Joana Walther, Cathrin Schulte, Leonie Sonder, Denis Brudermann, Melanie Schumacher, Nancy Bieber, und Nora Gembicki Rebolo, die nicht mehr zur Wahl angetreten waren, für ihre geleistete Arbeit.
  • Dem Kreisjugendamt für die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die professionelle Wahlleitung.

Wir als KEA-Vorstand aus alten und neuen Mitgliedern freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit allen Kita-Akteuren.


Wir freuen uns jeder Zeit über Feedback zu unseren Infos und Newslettern. Kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt@kea-duew.de.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Euer Team vom KEA DÜW