DOPPELTER LANDESVERDIENSTORDEN FÜR ELTERNMITWIRKUNG: BEATA KOSNO-MÜLLER UND ANDREAS WINHELLER FÜR IHRE LANGJÄHRIGEN, AUSSERGEWÖHNLICHEN VERDIENSTE UM DIE KITAS IN RLP GEEHRT

Daumen hoch

Ministerpräsidentin Malu Dreyer verlieh am 07.12.2022 in einer Feierstunde in der Staatskanzlei die höchstmögliche Auszeichnung – den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz – an den langjährigen Vorsitzenden des Landeselternausschusses der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (LEA RLP) Andreas Winheller und seine Stellvertreterin Beata Kosno-Müller, die die gesamte siebenjährige Amtszeit mit ihm geprägt hatte.

Die derzeitige LEA-Vorsitzende Karin Graeff zeigt sich sehr erfreut über die erstmalige Verleihung dieses hohen Ordens an Vertreter der Kita-Eltern: „Diese Ehrung ist hochverdient. Beata und Andreas haben die Kita-Elternmitwirkung, so wie wir sie heute kennen, mit aus der Taufe gehoben. Sie haben gerade zu Corona-Zeiten bewiesen, wie wichtig eine gute Kooperation ist, wenn schwierige Probleme in Kitas gelöst werden müssen. Mit dieser Ehrung zeigt die Ministerpräsidentin, dass diese engagierte Elternmitwirkung gewünscht und benötigt wird. Eltern sind ab sofort mittendrin und nicht nur am Rande dabei, wenn es um die Kita-Arbeit geht.“

Wie keine anderen Elternvertretungen in ganz Deutschland haben Andreas Winheller und Beata Kosno-Müller die Kita-Landschaft geprägt. Als sie ihr Amt damals übernommen hatten, waren schwache Mitwirkungsstrukturen von großer Rechtsunsicherheit in vielen Kitas geprägt. Sie haben sich engagiert dafür eingesetzt, dass klare, verlässliche gesetzliche Strukturen geschaffen werden und alle Betroffenen gut über die Elternmitwirkungsrechte informiert sind, damit es in den Kitas nicht zu unnötigen juristischen Konflikten kommt.

Die von ihnen erarbeitete Elternmitwirkungsbroschüre, die die Aufgaben und Rechtslage verständlich und verlässlich darstellt und an alle Kitas im Land verschickt wird, ist zu einem Standardwerk für die gesamte Kita-Verantwortungsgemeinschaft in RLP geworden. Auch wenn die beiden ihre Ämter komplett ehrenamtlich wahrgenommen haben, haben sie dabei ein ungewöhnlich hohes Maß an Professionalität gezeigt. Damit haben sie einen neuen Standard gesetzt, welcher sich inzwischen bei Eltern in der gesamten Kita-Landschaft ausbreitet.

Kosno-Müller und Winheller haben sich nie gescheut in den Diskurs, und wenn es sein musste auch in den Konflikt, zu gehen. Sie haben nie aufgegeben, auch wenn sie auf noch so großes Unverständnis und festgefahrene Einstellungen gestoßen sind. Konsequent haben sie gegen die veralteten Vorstellungen gekämpft, dass die Pädagogik einer Kita Eltern nichts angehe oder – noch schlimmer – dass Eltern die pädagogischen und strukturellen Zusammenhänge hier gar nicht verstehen können.

Zu den wichtigsten Botschaften der beiden gehört noch heute: Elternvertretungen sind keine Festkomitees. Vielmehr geht es dabei um die Gestaltung der Kitas vor Ort und um die Gestaltung der Rahmenbedingungen durch politische Lobbyarbeit auf allen Ebenen. Es geht darum, gemeinsam die Verantwortung wahrzunehmen, die wir alle für unsere Kinder tragen.

In der Corona-Zeit setzten sich beide mit sehr viel Augenmaß dafür ein, dass sowohl faire und verlässliche Regelungen auch in schwieriger Zeit gefunden wurden. Winheller und Kosno-Müller engagierten sich aber vor allem dafür, dass die Bedürfnisse kleiner Kinder dabei immer ganz besonders im Fokus der Politik blieben. Dafür sind sie oft angefeindet worden. Gerade in den letzten Monaten zeigte sich aber an vielen Stellungnahmen z.B. von Wissenschaftlern und Ethikrat, wie richtig und angemessen genau dieser Weg rückblickend gewesen war.

Bei der Neuwahl des LEA im Mai 2022 wurden Beata Kosno-Müller und Andreas Winheller bereits in Ehren verabschiedet und von den Delegierten einstimmig zu den ersten Ehrenvorsitzenden in der Geschichte des LEA RLP gewählt. Dass der neugewählte LEA dieses Vermächtnis bewahren wird, versichert Landeselternsprecherin Karin Graeff: „Der neugewählte LEA wird die Visionen der beiden verdienten Preisträger weitertragen. Es muss für jede Kita normal werden mit den Eltern eine tatsächliche Partnerschaft auf Augenhöhe zu leben. Fakt ist: Eine gute Kita gibt es nur mit guter Elternmitwirkung. Deshalb haben wir Erwachsenen die Pflicht, gemeinsam an unseren Kitas zu arbeiten, damit unsere Kinder dort einen guten Start ins Leben finden und dann ihrerseits aktiv die Zukunft gestalten können. Elternmitwirkung ist pures Ehrenamt – ohne Aufwandsentschädigungen, oft genug auf Kosten von Familie und Beruf. Es ist für alle Elternvertretungen sehr motivierend zu sehen, dass dieses Engagement durch die Landesregierung gesehen und gewürdigt wird.“

MEHR CHANCENGERECHTIGKEIT FÜR ALLE KINDER KOSTET MEHR GELD!

Presse

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) bekräftigt ihre Forderung nach mehr Investitionen in die frühkindliche Förderung. Der BEVKi-Vorstand ist enttäuscht über den Bundestagsbeschluss zum Kita- Qualitätsgesetz und erwartet insgesamt mehr Wertschätzung gegenüber Familien und dem System der Kindertagesbetreuung. Wer den Rechtsanspruch beschließt, müsse auch die entsprechenden Mittel für eine bestmögliche Qualität und den gebührenfreien Zugang für jedes Kind bereitstellen.

Ein Bundesqualitätsgesetz mit kostenlosem Zugang zu einem Betreuungsplatz inklusive Verpflegung, erfordert nach Schätzungen aus der letzten Legislaturperiode mindestens 15 Mrd. pro Jahr. Katharina Queisser mahnt: „Vor diesem Hintergrund geht der gestrige Beschluss der Koalition leider nicht weit genug. In Zeiten von massivem Fachkräftemangel in ganz Deutschland und exorbitant steigenden Kosten für Familien besteht dringender Handlungsbedarf.“

Gerade deshalb sei die Reduzierung der Maßnahmen zur Entlastung der Eltern bei den Gebühren im KiQuTG den Familien im Land nicht zu vermitteln. Dass nicht einmal die verpflichtende Staffelung nach Einkommen, Kinderanzahl oder Betreuungsumfang nun Einzug in das Kita- Qualitätsgesetz gefunden hat, verdeutliche, welch geringe Wertschätzung Familien entgegengebracht wird. Familien haben per se schon deutlich höhere Kosten im Vergleich zu Erwachsenen ohne Kinder und werden trotzdem weiterhin zusätzlich belastet – oftmals sogar, ohne die vertraglich vereinbarte Betreuungszeit vollumfänglich nutzen zu können.

„Qualitative Verbesserung setzen ausreichend pädagogische Fachkräfte voraus. Diese fehlen jedoch, was aus unserer Sicht von der Politik kaum berücksichtigt wird. Für ausreichend Personalreserven zur Abdeckung von Urlaub, Fortbildung, Krankheit und mittelbare pädagogische Arbeit, müssen nun alle Akteure an einem Strang ziehen, um gute Lösungen zu finden. Das muss das Gebot der Stunde sein.“ meint Yvonne Leidner.

Und Sören Gerulat weiter: „Immer noch die Qualität gegen Gebührenentlastung auszuspielen, ist in Zeiten von Platzmangel, reduzierten Betreuungsumfängen und Qualitätsverlusten aufgrund des Fachkräftemangels fast schon zynisch. Die Qualität wird sich also in den nächsten Jahren nicht erhöhen, die Eltern werden aber auch nicht weiter entlastet, um die Teilhabe zu verbessern. Muss das KiQuTG eventuell noch nachträglich umbenannt werden?“

Dr. Asif Stöckel-Karim gibt zu bedenken, dass zudem der Rechtsanspruch auf Förderung in Kindertagespflege oder Kita weiterhin für viele Familien eher auf dem Papier bestehe als in Form von Plätzen: „Der Rechtsanspruch auf hochwertige und bedarfsgerechte frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung ist derzeit vergleichbar mit dem Rechtsanspruch auf ein Einhorn- man hat ihn zwar, aber er nützt nichts, weil er nicht umgesetzt werden kann.“

Abschließend bedauert Irina Prüm das Enden des erfolgreichen Bundesprogramms „Sprach-Kitas“: „Gerade in Zeiten der Zuwanderung aufgrund von Krieg und anderen Krisen, sollte dieses Programm verstetigt werden. Allerdings nicht zulasten des Kita-Qualitätsgesetzes, wie es derzeit der Fall ist, sondern durch zusätzliche Bundesmittel, die auch eine Erweiterung des Programmes auf alle Kitas zulassen. Sprache ist der Schlüssel zur Welt und der Grundstein für gesellschaftliche Teilhabe und erfolgreiche Bildungsbiografien.“

Die BEVKi erwartet parallel zum Beschluss des Gesetzes, eine Fachkräfteoffensive mit breit angelegter Image-Kampagne für den Beruf der pädagogischen Fachkraft. Fachkräfte sind die Voraussetzung für wahrnehmbare Qualitätssteigerungen, weshalb dringend eine Erhöhung der Ausbildungskapazitäten, Erleichterung bei Quereinstiegen ohne Qualitätsverlust und die Vollfinanzierung von Umschulungen notwendig ist.

QUO VADIS FRÜHKINDLICHE BILDUNG IN GRÜNSTADT?

Daumen runter

Der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) reagiert auf die Rheinpfalz-Artikel „Kita im Südring: Personelle Lage bleibt angespannt“ vom 22. November 2022 sowie „Kitas: Vier Vorschläge für mehr Betreuungsplätze“ vom 23. November 2022.

Die Stadtverwaltung Grünstadt als kommunaler Kita-Träger hat Taten folgen lassen und sich gegen einen Vertretungspool von Kita-Fachkräften entschieden. Sich so zu entscheiden, da die Personalsuche als nicht zielführend eingeschätzt wird, ist leider eine sehr kurzfristige sowie rein kaufmännische Sichtweise. Einen verlässlichen Vorschlag, um dem akuten Betreuungsnotstand in den Grünstadter Kitas Herr zu werden, bleibt die Verwaltung schuldig. Dem regelmäßig greifenden Maßnahmenplan bei Personalunterschreitungen mit einer einzigen Person in Ausbildung zu entgegnen, ist sicherlich keine Lösung. Dieses Statement der Verwaltung lässt eher eine Verschlimmerung der zukünftigen Betreuungssituation befürchten. „Bildungspolitik in Grünstadt ist entweder nicht relevant oder die möglichen Konsequenzen für die Zukunft werden schlichtweg nicht gesehen. Zumindest lässt die weitere Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Fachkräfte und Eltern keinen anderen Schluss zu“, kritisiert Gordon Amuser der Vorsitzende des KEA DÜW deutlich.

Der Kita-Fachkräftemangel kommt auch in Grünstadt zum Tragen. Jedoch muss man sich ganz klar die Frage stellen, ob die Stadt als Träger unter den vorhandenen Rahmenbedingungen überhaupt attraktiv auf dem Arbeitsmarkt ist. „Diese Frage kann man leider nur verneinen. Seit Jahren schiebt Grünstadt ein enormes Kita-Problem vor sich her, wie das Beispiel der Kita am Südring zeigt,“ führt der Vorsitzende des KEA aus.

Die Beschäftigung von Hilfskräften, die nun auch länger als sechs Monate begründet angestellt werden dürfen, ist sicherlich eine Möglichkeit, um Fachkräfte zu entlasten. Jedoch dürfen diese Maßnahmen nicht aus kommunalpolitischen Spargebaren zum Bildungs- und Erziehungsdumping verkommen. „Die Ausbildungsoffensive der Kommune ist löblich. Diese verpufft jedoch, wenn man die Fachkräfte von morgen in die Bildungseinrichtungen von gestern schickt“, zeigt Amuser kein Verständnis für die Haltung und das Handeln des Trägers.

Den gesetzlichen Anspruch auf frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung über Jahre nicht konsequent anzugehen, wie das Beispiel des seit 2017 notwendigen Kita-Neubaus in der Bitz zeigt, ist schlichtweg Flickschusterei. Wie nun zumindest verstanden wurde, führt kein Weg um den Neubau einer Kita herum. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass selbst ein Kita-Neubau mittlerweile zum Großteil nur noch dazu dient, um die entstanden Provisorien in Zukunft aufzulösen. Dem weiterhin steigenden Bedarf an Kita-Plätzen wirkt diese Maßnahme aufgrund der bedarfsplanerischen Versäumnisse in der Vergangenheit vermutlich nicht mehr entgegen.

„Während sich einige Fraktionen dem Ernst der Lage bewusst sind und sich für einen Neubau aussprechen sowie auch den Erhalt der Hortplätze fordern, scheint beispielsweise die FDP nicht zu verstehen, dass das Betreuungspendel in Grünstadt nur noch in eine Richtung ausschlägt. Es kann nicht das Ziel sein, die kommenden Generationen an Grünstadter Kindern in Container zu erziehen. Verantwortungsvolle sowie zukunftsorientierte Bildungspolitik sieht anders aus“, schließt Amuser ab.

ÄNDERUNG DER REGELUNG ZUR ABSONDERUNG FÜR MIT DEM CORONAVIRUS INFIZIERTE PERSONEN

Corona

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat in einem Rundschreiben vom 24. November 2022 über die Änderung der Regelung zur Absonderung für mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierte Personen – Ersatz der Absonderungspflicht – informiert.

Inzwischen ist die Basisimmunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung durch Impfung und durchgemachte Infektionen sehr hoch. Mehr als 90 Prozent der Bevölkerung haben mindestens eine Impfung und/oder eine Infektion durchlaufen und es existieren auf die aktuellen Virusvarianten angepasste Impfstoffe. Zudem sind wirksame antivirale Medikamente verfügbar, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf deutlich senken. Damit bestehen vielfältige wirksame Schutzmöglichkeiten vor schweren Verläufen.

Vor diesem Hintergrund haben bereits mehrere Bundesländer die Absonderungspflicht für positiv getestete Personen aufgehoben bzw. dieses angekündigt. Auch Rheinland-Pfalz geht nun diesen nächsten Schritt zurück zur Normalität und Eigenverantwortung. Zum 26. November 2022 müssen sich künftig positiv getestete Personen nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben.

Um es mit Blick auf Kinder bis zur Einschulung in einen Satz zu fassen: Es besteht keine Absonderungspflicht mehr und auch keine Maskenpflicht!

Ansonsten gilt im Detail Folgendes:

Die neuen Regelungen sehen folgende absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen vor.

1. Maskenpflicht

Für Schulkinder, jugendliche und erwachsene Personen gilt, wer positiv getestet wurde, ist nach der neuen Regelung verpflichtet, außerhalb der eigenen Wohnung eine medizinische Maske oder eine FFP2-Maske zu tragen. Eine Absonderungspflicht besteht grundsätzlich nicht mehr.

„Positiv getestet“ ist eine Person, bei der eine Coronavirus-Infektion

  • durch einen PCR-Test oder
  • einen PoC-Antigentest durch geschultes Personal oder
  • durch einen Selbsttest

festgestellt wurde.

Ausnahmen: Ist das Tragen einer Maske z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, bleibt es für diese Personen jedoch bei der Absonderungspflicht.

Für Kinder bis zur Einschulung gilt die Maskenpflicht nicht!

Dauer der Maskenpflicht: Diese Maskenpflicht entfällt frühestens nach 5 Tagen nach Durchführung des Tests, wenn die positiv getestete Person zu diesem Zeitpunkt seit mindestens 48 Stunden keine Symptome mehr zeigt. Die Maskenpflicht endet spätes-tens nach Ablauf von 10 Tagen.

Maskenpausen: Die Schutzmaßnahmen-Verordnung regelt auch, wann die Maske auch außerhalb der eigenen Wohnung abgesetzt werden darf:

  • wenn im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, oder
  • wenn ausschließlich Kontakt zu anderen positiv getesteten Personen besteht, oder
  • wenn sich eine positiv getestete Person allein in einer geschlossenen Räumlichkeit aufhält.

Vorgenanntes ergibt sich daraus, dass die „Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen“ (Absonderungs-Verordnung) aufgehoben und durch die Schutzmaßnahmen-Verordnung ersetzt wird.*


*Die neue Landesverordnung finden Sie wie üblich unter https://corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen/ oder über unseren „Wegweiser“.


2. Meldepflichten

Mit dem Wegfall der Absonderungs-Verordnung entfallen die darin bislang enthaltenen Vorgaben zur Information der Kontaktpersonen und zur Meldung von Infektionsfällen an die Gesundheitsämter. Damit entfallen die Meldungen der Einrichtungsleitung an das Gesundheitsamt. Auch eine Information an Sie, als Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte, wie sie bisher beispielsweise durch entsprechende Aushänge in den Einrichtungen umgesetzt wurde, ist künftig nicht mehr vorgeschrieben.

3. Bleibende Regelungen

Weiter Gültigkeit haben selbstverständlich die allgemeinen Hygiene- und Infektionsschutzempfehlungen: die Einhaltung der persönlichen Hygiene, regelmäßiges Lüften geschlossener Räumlichkeiten sowie die Empfehlung zum freiwilligen Tragen einer Maske für Erwachsene.

Generell gilt auch weiterhin für Kinder wie für Erwachsene: Wer krank ist, soll möglichst zu Hause bleiben! Wer symptomatisch erkrankt ist, sollte nach wie vor Einrichtungen der Kindertagesbetreuung nicht besuchen, unabhängig davon, ob eine Infektion mit dem Coronavirus, einem Influenzavirus oder einem anderen Krankheitserreger vor-liegt. Damit schützen Sie sich selbst und andere.

4. Impfung

Auch die Impfung hat nicht an Bedeutung verloren. Durch die Impfungen mit den derzeit verfügbaren Impfstoffen wird weiterhin ein sehr hoher Schutz gegen schwere COVID-19 Verläufe erzielt**. Neben der Corona-Schutzimpfung empfiehlt die STIKO u. a. für pädagogisches Personal auch eine Grippeschutzimpfung, um möglichst ein gleichzeitiges Auftreten von Grippewelle und ansteigenden Corona-Erkrankungen zu vermeiden.

Weiterhin finden Sie unter https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/dokumente-kita/ alle aktuellen und relevanten Informationen rund um Corona & KiTa.


**Siehe auch 23. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2022/Ausgaben/46_22.pdf?__blob=publicationFile


Uns allen ist es wichtig, dass Ihre Kinder und Sie als Familien möglichst verlässliche Strukturen in dieser herausfordernden Zeit haben. Dafür tun wir aber vor allem die Mit-arbeitenden in den Kitas vor Ort alles, was Ihnen möglich ist. Wir alle sind weiterhin gemeinsam in der Pflicht, verantwortungsvoll mit der aktuellen Situation und den neuen Regelungen und respektvoll miteinander umzugehen, damit wir alle gut und gesund durch die Wintermonate kommen.

ONLINE-SCHULUNG AM 9.12.2022: GRUNDLAGEN DER ELTERNMITWIRKUNG

Online-Veranstaltung 09122022
– Digitale Informationsveranstaltung für Kita-Eltern und alle Interessierten –

Die Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim (KEA DÜW), Germersheim (KEA GER), Kaiserslautern (KEA KL), Rhein-Pfalz-Kreis (KEA RPK) und Südliche Weinstraße (KEA SÜW) laden für Freitag, den 9. Dezember 2022, um 20:00 Uhr zu einem Informations- und Diskussionsabend ein.

Unter dem Titel „GRUNDLAGEN DER ELTERNMITWIRKUNG in rheinland-pfälzischen Kitas“ wird Benjamin Stihler (stellv. Vorsitzender des Landeselternausschusses RLP) über die Rechte und Pflichten von Eltern in Kindertagesstätten informieren.

Des Weiteren werden Themen wie Elternmitwirkung und Erziehungspartnerschaft, Sonderregelungen für freie Träger und die verschiedenen Gremien, von der Elternversammlung bis hin zu überörtlichen Elternvertretungen diskutiert. Fragen sind erwünscht!

Der Informationsabend wird digital im Rahmen eines Online-Meetings mit dem Videokonferenz-Tool „MS Teams“ durchgeführt. Eingeladen sind insbesondere Eltern, Sorgeberechtigte und Elternvertretungen. Darüber hinaus sind auch andere Kita-Akteure sowie Interessierte anderer Kreise und Städte in Rheinland-Pfalz herzlich willkommen.

Anmelden können Sie sich / könnt ihr Euch über die Homepage des KEAs DÜW, GER und SÜW unter folgendem Link:

Die Zugangsdaten werden mit der Anmeldebestätigung zugesandt.

Bitte machen Sie auch Werbung für unsere Veranstaltung und hängen gerne unser Veranstaltungsplakat in Ihrer Kita auf. Dieses können Sie unter folgendem Button downloaden.

Wir freuen uns Sie / Euch am 9. Dezember begrüßen zu dürfen!

Eure
Kreiselternausschüsse Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Rhein-Pfalz-Kreis und Südliche Weinstraße