INFORMATIONEN FÜR DAS NEUE KITA-JAHR

Corona

Das Landesjugendamt hat einige Informationen für das neue Kita-Jahr zusammengetragen und über diese per Rundschreiben informiert. Über die Inhalte des Rundschreibens wollen wir hiermit gerne informieren.

  1. „WEGWEISER KITA & CORONA“

    Um vor allem auch im kommenden Herbst und Winter schnell und unkompliziert über die aktuelle Infektionslage und eventuell notwendige Maßnahmen informieren zu können, hat das Ministerium für Bildung einen „Wegweiser“ erstellt, der Sie und das Kita-Team unterstützt, immer die Quelle für die aktuellen Informationen zum Thema Corona für Kitas im Blick zu haben. Der „Wegweiser KiTa & Corona für Eltern, Personal und Träger“ ist ein Plakat bzw. Flyer, der den Zugang zu folgenden Infos erleichtern soll:
  • alle aktuellen Regelungen für den Kita-Alltag
  • Merkblätter zu Corona/ Gesundheit
  • Corona-Rundschreiben aktuell & Archiv
  • Corona-FAQs

    Über den abgebildeten QR-Code können Fachkräfte, aber auch Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte jederzeit schnell, einfach und ohne Rücksprache bei Ihnen zu den aktuellen Infos des Landes gelangen. Der QR-Code muss nur einmalig mit dem Smartphone eingescannt werden und kann dann jederzeit genutzt werden. Wer keinen QR-Code nutzen kann oder möchte, kommt über die auf dem Plakat abgedruckte Adresse (https://s.rlp.de/coronakita) auf die Corona-Info-Homepage. Um möglichst viele Menschen zu erreichen, bitten wir Sie, diesen Wegweiser überall dort auszuhängen und zu veröffentlichen, wo er die Eltern und Erziehungsberechtigten der betreuten Kinder, das Personal und die Trägervertretung erreichen kann. Das Landesjugendamt hofft, so einen Beitrag dazu leisten zu können, dass die Neuerungen und Vorschriften zügig erklärt und verständlich gemacht werden können und die Beratungstätigkeit auf allen Ebenen verringert werden kann.
  1. TESTUNGEN

    Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (5. Geburtstag) können weiterhin kostenfrei an den Bürgertests teilnehmen; das gilt auch für die Tests mit den mobilen Testteams vor Ort in der Kita.

    Die Kooperationen zwischen Trägern/ Einrichtungen/ mobilen Testteams können weitergeführt werden. Natürlich gilt hier weiterhin, dass es keine Testpflicht gibt und die
    Einwilligung der Eltern vorliegen muss.

    Für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr gibt es keinen Anspruch mehr auf kostenfreie Tests. Allerdings gibt es auch für alle Personen ab dem Lebensjahr einige Möglichkeiten/ Anlässe, bei denen der Test weiterhin kostenfrei ist oder bei denen eine Zuzahlung von 3 Euro für einen Test vorgeschrieben ist.

    Ob im konkreten Fall eine solche Möglichkeit besteht, können Sie im Formular „Selbstauskunft/ Nachweis zur Inanspruchnahme von Testungen“ prüfen sowie in den FAQ des Bundesgesundheitsministeriums zur aktuellen Corona-Testverordnung (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/nationale-teststrategie/faq-covid-19-tests.html) unter „Für wen ist der Bürgertest kostenlos?“ sowie „Wann muss ich eine Eigenbeteiligung von 3 Euro bezahlen?“.

    Es ist damit grundsätzlich weiterhin möglich, dass mobile Testteams zu den Einrichtungen kommen, um die Tests im Rahmen des „Testens für alle“ dort durchzuführen. Der Träger der Einrichtung müsste diese Testungen organisieren. Zur Beteiligung und ggf. Finanzierung von Testungen für Kinder nach dem vollendeten 5. Lebensjahr müssen individuelle Absprachen vor Ort getroffen werden.

    Die Testverordnung des Bundes läuft nach aktuellem Stand am 10. Oktober 2022 aus. Siehe hierzu auch Punkt 4.
  2. VERLÄNGERUNG LANDESREGELUNGEN

    Die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (aktuell 33. Fassung) gilt bis 17. September 2022.

    Auch die Absonderungs-Verordnung des Landes gilt bis 17. September 2022.

Insofern ergeben sich für den Bereich der Kitas aktuell keine Änderungen im Umgang mit dem Coronavirus.

Weiterhin Bestand haben die Empfehlungen aus dem Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs- und Krankheitssymptomen in Kita und Schule in der bekannten Fassung vom 2.
Mai 2022.

  1. INFEKTIONSSCHUTZGESETZ

    Die Handlungsmöglichkeiten der Länder werden definiert durch das Bundesinfektionsschutzgesetz, dessen aktuelle Fassung bis Ende September in Kraft ist. Dem Bundestag liegt derzeit ein Entwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, der nach der Sommerpause im Bundestag beraten wird. Welche Schutzmaßnahmen auf Landesebene und damit auch im Bereich Kita bei einem deutlich verstärkten Infektionsgeschehen auf dieser Basis tatsächlich ergriffen bzw. wiedereingeführt werden können, kann erst nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahren entschieden werden.

    An das Infektionsschutzgesetz gekoppelt ist auch die Entscheidung über die Verlängerung der Corona-Testverordnung des Bundes.

    Das Land plant zum jetzigen Zeitpunkt keine neuen Bestimmungen für die Kindertagesbetreuung. Unser Ziel ist es, die jetzige Normalität durchgängig aufrechtzuerhalten, um den Zugang von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu Bildung, sozialem Miteinander und Recht auf Teilhabe sicherzustellen. Jedoch gilt weiterhin, dass das Infektionsgeschehen kontinuierlich beobachtet und ggf. darauf reagiert werden muss.

    Die oben genannten Informationen gelten analog für die Kindertagespflege.

    Den Zugriff auf diese Regelungen und weitere Informationen erhalten Sie leicht über
    den Wegweiser.

STELLUNGNAHME DES KEA DÜW ZUM RHEINPFALZ ARTIKEL „ARBEITEN GANZES JAHR AM LIMIT“ VOM 16. JULI 2022

Social Media

„Das Kita-Zukunftsgesetz ist nicht für den Fachkräftemangel verantwortlich, aber es beleuchtet durchaus langjährige Versäumnisse im System.“ stellt Gordon Amuser, Vorsitzender des KEA DÜW klar. „Die kurzgegriffene Denkweise, die hinter dem obligatorischen Fingerzeit auf das „böse“ Kita-Gesetz steht, hilft niemandem die aktuellen Probleme zu überwinden.“

Als wichtigen Dreh- und Angelpunkt benennt Amuser die Bedarfsplanung, welche kommunale Pflichtaufgabe ist. Über Jahre oder Jahrzehnte wurde sich vielerorts zu stark daran orientiert, was vorhandene Kitas und Träger leisten konnten, statt die Ressourcen an den Bedarf anzupassen. Eine fachgerechte Bedarfsplanung sieht anders aus. Dazu gehört – schon lange vor Einführung des neuen Gesetzes – die umfassende Ermittlung der Bedarfe von Familien. Und natürlich der entsprechende konsequente Ausbau der Kapazitäten. „Überall dort, wo das in der Vergangenheit so gelaufen ist, gestaltet sich die Umsetzung des Kita-Gesetzes fast geräuschlos.“, erläutert Amuser. „An den restlichen Orten stehen Kinder, Eltern und Fachkräfte jetzt tatsächlich vor einer Herkulesaufgabe, die nicht die ihre ist.“

Das hat natürlich auch zu abschreckenden Rahmenbedingungen geführt. Träger treffen teilweise regelrecht familien- und arbeitnehmerfeindliche Regelungen, um das Grundproblem von Personal und Baumaßnahmen nicht lösen zu müssen oder weiter vor sich herzuschieben. Nach wie vor werden in vielen Kitas lediglich die absoluten Mindeststandards, was die räumliche und personelle Ausstattung betrifft, erfüllt. Träger, die hier ihre Möglichkeiten nutzen, haben deutlich weniger Nachwuchssorgen.

Kommunen und Träger sind diejenigen, die nun in der Pflicht sind, den selbstgeschaffenen Druck aus dem Kita-Alltag rauszuhalten. Das liegt an sehr vielen Stellen in ihrer Hand. Die Verantwortlichkeiten müssen allgemein differenziert betrachtet werden. Am Beispiel der Integrationskräfte ist zu sagen, dass diese die Aufgabe des Landkreises sind. Die Qualifizierung der Fachkräfte für die ihnen auferlegten Aufgaben ist Sache des Trägers.

Die Aussage das neue Kita-Gesetz entlaste lediglich die Eltern, zeigt deutlich eine bereits bestehende Spaltung in der Verantwortungsgemeinschaft, die sehr gefährlich für unsere Kinder ist. Zudem ist sie schlichtweg falsch. Für das Potenzial des neuen Gesetzes wird Rheinland-Pfalz bundesweit beneidet, aber es muss auch endlich gänzlich genutzt werden. Wirtschaft und Tourismus dürfen nicht ausschließlich im Mittelpunkt stehen, sondern die Familien, die die Zukunft einer jeden Stadt oder Gemeinde sind.

Gesetze müssen umgesetzt und ihre Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Speziell in der Kita-Welt sind dafür handelnde Menschen vor Ort notwendig. Allerdings werden vielerorts weiterhin Elternmitwirkungsrechte von Leitungen und Trägern konsequent ignoriert. Dadurch ist die Verantwortungsgemeinschaft oftmals handlungsunfähig und bleibt weit hinter den bestehenden Möglichkeiten zurück.

„Lösungen müssen im Mittelpunkt stehen und nicht das Problem!“, unterstreicht auch Hans Schweigert, der stellvertretende Vorsitzende des KEA DÜW. Der KEA DÜW setzt sich für eine bessere Personalisierung in den Kitas und für Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel auch auf Landesebene ein. Hier müssen kurz-, mittel- und langfristige Lösungsansätze von Land bis Träger gefunden werden. Der Landeselternausschuss RLP (LEA) hat dies bereits in einem Positionspapier gefordert. Erste Forderungen daraus werden bereits vom Land umgesetzt. Im Mittelpunkt muss die bestmögliche Betreuung der Kinder und gleichzeitig die Entlastung der Fachkräfte stehen, welche an der Grenze des Möglichen angelangt sind.

Der KEA DÜW sieht trotz aller Hindernisse zuversichtlich in die Zukunft, weil es ausreichend Akteure im Kita-System gibt, die sich mit Energie und Herzblut in diesen Prozess einbringen. Die Übrigen gilt es jetzt zu überzeugen, dass es eine gesellschaftliche Pflichtaufgabe ist, unseren Kindern die bestmögliche frühkindliche Bildung zu ermöglichen. „Die Verantwortlichen bzw. Entscheider vor Ort haben sich in der Vergangenheit eine Suppe eingebrockt, die unsere Kinder jetzt nicht auslöffeln dürfen.“, so Amuser, der trotz allem auch in den kommenden Jahren noch viel Arbeit auf das Gremium zukommen sieht.

NEUES CORONA-RUNDSCHREIBEN DES LANDESAMT FÜR SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG

Corona

Das Landesjugendamt hat ein neues Rundschreiben zum Thema Corona herausgegeben.

Folgende Inhalte werden behandelt:

  • Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundes zum 30. Juni 2022
    Weiterhin kostenfreie Testung bis Vollendung des 5. Lebensjahres
  • Verlängerungen der Absonderungsverordnung sowie der Corona-Bekämpfungsverordnung
  • Merkblatt „Aktuelle Informationen zur COVID-19-Impfung“

Wie den Nachrichten der vergangenen Woche zu entnehmen war, hat das Bundesgesundheitsministerium die Corona-Testverordnung geändert.

Was bedeuten die Änderungen für den Bereich KiTa?

Kinder bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres (5. Geburtstag) können weiter kostenfrei an den Bürgertests teilnehmen; das gilt auch für die Tests mit den mobilen Testteams vor Ort in der Kita. Die Kooperationen zwischen Trägern/Einrichtungen/mobilen Testteams können weitergeführt werden. Natürlich gilt hier weiterhin, dass es keine Testpflicht gibt und die Einwilligung der Eltern vorliegen muss.

Für Erwachsene und Kinder ab dem vollendeten 5. Lebensjahr gibt es keinen Anspruch mehr auf kostenfreie Tests. Allerdings gibt es auch für alle Personen ab dem 5. Lebensjahr einige Möglichkeiten/ Anlässe, bei denen der Test weiterhin kostenfrei ist oder bei denen dieser mit einer Zuzahlung von 3,00 Euro in Anspruch genommen werden kann. Ob bei Ihren Kindern eine solche Möglichkeit besteht, können Sie über folgende Dokumente prüfen:

  • beigefügtes Formular „Selbstauskunft/Nachweis nach zur Inanspruchnahme von Testungen“,

Die vollständige Corona-Testverordnung ist abrufbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/coronatestv_2021-10/BJNR626400021.html.

Weiter möchten wir Sie über die aktuellen Landesregelungen informieren:

Das Land hat seine Corona-Absonderungsverordnung noch einmal verlängert. Für den Bereich KiTa ergeben sich daraus keine Änderungen. Es gelten weiterhin die bekannten Informationsketten für „Kontaktpersonen“.

Das Land hat auch seine Corona-Bekämpfungsverordnung verlängert; diese enthält weiterhin keine speziellen Regelungen für den Bereich KiTa.

Das Ministerium für Bildung passt seine Corona-FAQ derzeit an die neuen Regelungen / Laufzeiten der Regelungen an. Unter https://s.rlp.de/coronakita können Sie diese zeitnah abrufen. Dort finden sie auch ein neues Merkblatt zum Thema „Impfungen / Auffrischimfpungen Corona / Influenza“.

Speziell im Kampf gegen das Coronavirus bleibt die Impfung eines der zentralen Mittel um sich selbst und andere zu schützen.

NEWSLETTER 07/22

Über uns

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 

heute schicken wir Ihnen wie gewohnt unseren Newsletter für den Monat Juli. Dabei werden die folgenden Themen behandelt:

  • Kita-Leitung bald beratendes Mitglied im Jugendhilfeausschuss 
    Antrag des KEA DÜW zumindest abgeändert angenommen.
  • KEA DÜW kritisiert Aussagen der Stadtverwaltung Bad Dürkheim
    Entlastung für Kinder, Eltern und Fachkräfte steht noch in weiter Ferne.
  • Umfrage zur Bedarfsabfrage/-planung für das Kita-Jahr 2022/23
    Die Ergebnisse der Umfrage sind veröffentlicht.
  • Kita-Quiz
    Hier können alle Kita-Akteure ihr Wissen über Elternmitwirkung und das KiTaG testen.
  • LEA kritisiert angekündigte Betreuungseinschränkungen durch Tarifeinigung für kommunale Kitas
    Müssen unsere Kinder jetzt die Suppe auslöffeln?

Kaugummi

KITA-LEITUNG UND NICHT KITA-FACHKRAFT BALD BERATENDES MITGLIED IM JUGENDHILFEAUSSCHUSS

Die Kindertagesbetreuung ist mittlerweile zu einem Infrastrukturangebot für nahezu alle Familien geworden. Es ist kein Geheimnis, dass die Rahmenbedingungen für die Kita-Fachkräfte noch lange nicht den wissenschaftlich definierten Mindeststandards entsprechen. Daher ist es umso wichtiger, dass im Jugendhilfeausschuss (JHA) direkt aus der Praxis berichtet wird. Das direkte Einfließen der Eindrücke, Erfahrungen und Anregungen aus der […]


Ärger

KEA DÜW KRITISIERT AUSSAGEN DER STADTVERWALTUNG BAD DÜRKHEIM IM SOZIALAUSSCHUSS VOM 28.6.22

Ob in der Stadt Bad Dürkheim überhaupt eine Kindertagesstätte und ein Hort am Standort der Valentin-Ostertag-Schule benötigt wird, stellte die zuständige Beigeordnete Frau Judith Hagen in der Sitzung des Sozialausschusses der Stadt Bad Dürkheim am 28.06.2022 in Frage („Die Rheinpfalz“ vom 30.06.2022). Wie richtig bemerkt wurde, stellte sich diese Frage bereits erstmals im Jahr 2018. […]


Umfrage Bedarfsplanung

ERGEBNISSE DER ELTERNUMFRAGE ZUM BEDARFSGERECHTEN BETREUUNGSANGEBOT

Mit Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes gewann die Bedarfsplanung in den Kitas deutlich an Relevanz, da sich nun die Bedarfsmeldungen der Eltern direkt auf die möglichen Betreuungszeiten sowie das in der Kita vorhandene Personal auswirken. Um ein Bild der aktuellen Bedarfssituation aus Sicht der Eltern und Sorgeberechtigten zu erhalten, führte der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim in den […]


Kita-Quiz

KITA-QUIZ

Bei vielen Eltern besteht Unsicherheit darüber, welche Rechte und Pflichten sie, der Elternausschuss oder der Kita-Beirat haben. Nicht selten herrscht die Meinung vor, der Elternausschuss sei vor allem für organisatorische Dinge rund um die Kita zuständig. Dass der Gesetzgeber den Elternvertretern jedoch einen wichtigen Auftrag erteilt hat, ist den wenigsten bewusst. Sie haben Lust Ihre […]


Presse

LEA KRITISIERT ANGEKÜNDIGTE BETREUUNGSEINSCHRÄNKUNGEN DURCH TARIFEINIGUNG FÜR KOMMUNALE KITAS

Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP hat Äußerungen des Geschäftsführers der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) Wolfgang Spree scharf kritisiert. Spree hatte in der Presse angekündigt, dass die neu vereinbarten „Entlastungstage“ für die Fachkräfte zu einer reduzierten Präsenz der Fachkräfte in den Einrichtungen führen werden und deshalb auch zusätzliche Schließtage in den Kindertagesstätten nach sich […]


Bei Fragen und Anregungen können Sie uns jeder Zeit unter kontakt@kea-duew.de kontaktieren.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Ihr Team vom KEA DÜW

KITA-LEITUNG UND NICHT KITA-FACHKRAFT BALD BERATENDES MITGLIED IM JUGENDHILFEAUSSCHUSS

Kaugummi

Die Kindertagesbetreuung ist mittlerweile zu einem Infrastrukturangebot für nahezu alle Familien geworden. Es ist kein Geheimnis, dass die Rahmenbedingungen für die Kita-Fachkräfte noch lange nicht den wissenschaftlich definierten Mindeststandards entsprechen. Daher ist es umso wichtiger, dass im Jugendhilfeausschuss (JHA) direkt aus der Praxis berichtet wird.

Das direkte Einfließen der Eindrücke, Erfahrungen und Anregungen aus der Praxis der Kindertagesstätten, hält der Kreiselternausschuss Bad Dürkheim (KEA DÜW) für dauerhaft notwendig im JHA. Die daraus gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen sind in hohem Maße relevant für die Jugendhilfeplanung und auch für die Entscheidungen, die im JHA getroffen werden.

Daher hat der KEA DÜW in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 3. November 2021 den Antrag gestellt, eine Vertreterin oder einen Vertreter der Fachkräfte der Kindertagesstätten als beratendes Mitglied in den JHA aufzunehmen.

Dieser Antrag wurde auch in der genannten Sitzung angenommen, jedoch ist dem KEA im Antrag ein Fehler unterlaufen, der auch von Seiten der Verwaltung erst im Nachgang bemerkt wurde.

Die Satzung des Landkreises Bad Dürkheim sieht vor, dass die beratenden Mitglieder von einer bestimmten Person,  einem Gremium oder einer Körperschaft entsendet werden. Da kein entsprechender Verband /Organisation der Kindertagesstätten besteht, ist eine Entsendung im Sinne der Satzung des Jugendamtes nicht möglich gewesen.

Daraufhin wurde von Seiten des Kreisjugendamts mit dem KEA abgestimmt, in der Sitzung vom 29.06.2022 einen neuen Beschluss inkl. einer entsprechenden Satzungsänderung des Kreisjugendamtes zu fassen, der es ermöglicht, dass die Jugendamtsleitung eine Fachkrafte beruft.

Leider wurde in der Beschlussvorlage ein kleiner aber aus unserer Sicht nicht unwesentlicher Punkt abgeändert. Die Jugendamtsleitung beruft eine Person aus dem Kreis der Kindergartenleiter*innen im Landkreis.

Dies ist leider eine grundlegende Änderung unseres ursprünglichen Antrags, der auch von den anwesenden Trägervertretern befürwortet wurde. Was im November letzten Jahres noch für gut befunden wurde, war anscheinend nicht mehr ausreichend. Leider ist der Fehler, den die Amateure gemacht haben, den Profis auch nicht aufgefallen. Aber Kommunikation auf Augenhöhe, die im Vorfeld zur genannten Änderung hätte stattfinden können, sieht aus Sicht des KEA DÜW dann doch anders aus.

Trotzdem freuen wir uns, dass hoffentlich bald eine Kindergartenleiterin oder ein Kindergartenleiter die Erfahrungen und Eindrücke aus den Kita-Einrichtungen einbringen wird. Wir sind gespannt, auf wen die Wahl fällt.