FROHE WEIHNACHTEN UND EINEN GUTEN RUTSCH!

Frohe Weihnachten KEA

Liebe Kita-Leitungen,
liebe Elternausschüsse,
liebe Eltern, Sorgeberechtigte und nicht zuletzt liebe Kinder,

als KEA DÜW wir möchten wir Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Frohe Festtage

Ein weiteres schwieriges Jahr liegt hinter uns. Corona wirft weiterhin seinen Schatten auf unsere Kitas und auch das neue KiTa-Gesetz hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir möchten Ihnen allen für Ihren Einsatz zum Wohle unserer Kinder danken.

Das Zitat von Hermann Hesse beschreibt unser aller Bemühungen recht passend:

Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.


In diesem Sinne genießen Sie alle die Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Frohe Weihnachten und einen Rutsch. Bleiben Sie alle gesund!

NEWSLETTER 12/21

Kita

Liebe Kita-Leitungen,
liebe Elternausschüsse,
liebe Eltern, Sorgeberechtigte und nicht zuletzt liebe Kinder,

bevor wir als neu gewählter KEA DÜW über die Wahl vom 14.12.2021 berichten, möchten wir Ihnen allen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr wünschen!

Frohe Festtage

Ein weiteres schwieriges Jahr liegt hinter uns. Corona wirft weiterhin seinen Schatten auf unsere Kitas und auch das neue KiTa-Gesetz hat uns alle vor neue Herausforderungen gestellt.

Wir möchten Ihnen allen für Ihren Einsatz zum Wohle unserer Kinder danken.

Das Zitat von Hermann Hesse beschreibt unser aller Bemühungen recht passend:

Damit das Mögliche entsteht, muss immer wieder das Unmögliche versucht werden.

In diesem Sinne genießen Sie alle die Feiertage im Kreise Ihrer Familien. Frohe Weihnachten und einen Rutsch. Bleiben Sie alle gesund!


KEA DÜW neu gewählt

Elternausschusswahl

Am 14.12.21 fanden im Rahmen einer Vollversammlung die Wahlen des neuen Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) im Landkreis Bad Dürkheim statt. Die Vollversammlung der KEA-Delegierten wurde vom Kreisjugendamt in der Salierhalle in Bad Dürkheim unter Einhaltung eines vorbildlichen Hygienekonzepts ausgerichtet und vom KEA unterstützt.

Rund 40 Delegierte aus den circa 90 Kitas des Landkreises nahmen an der Wahlveranstaltung teil. Vor den Wahlen informierte der noch amtierende KEA über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Gremiums und stellte einen Tätigkeitsbericht seiner Amtszeit vor.

So gab es eine Reihe von Online-Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 600 Teilnehmern. Auch wurden Netzwerke weit über die Grenzen des eigenen Landkreises hinaus aufgebaut und man war Ansprechpartner für Eltern, Elternausschüsse und Kitas. Ebenso wurde bei der Neugründung neuer Kreiselternausschüsse in anderen Landkreisen unterstützt.

Bei den anschließenden Neuwahlen wurden insgesamt 14 Mitglieder in den KEA-Vorstand gewählt. Diese haben sich nur zwei Tage später am 16.12.21 in einer Sitzung unter Leitung des Kreisjugendamtes konstituiert. Hierbei wurde Gordon Amuser (Bad Dürkheim) in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt sowie Hans Schweigert (Kleinkarlbach) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Als Delegierte für den Landeselterausschuss wurden im Rahmen der Vollversammlung Jonas Runkel (Grünstadt) und Beatrice Kuba (Grünstadt), als stellvertretende Delegierte Sandra Schinke (Quirnheim) und Anne-Marie Schmitt (Bad Dürkheim) gewählt.

Weitere gewählte Mitglieder des neuen KEA-Vorstandes sind Alexander Acs (Hassloch), Katja Anslinger (Deidesheim), Heike Bergmann (Kindenheim), Karlheinz Buch (Grünstadt), Christina Buhk (Erpolzheim), Maria Lis-Kromm (Bad Dürkheim), Nadine Schwab (Carlsberg) sowie Jennifer Thierfelder (Grünstadt).

Der Kreiselternausschuss DÜW bedankt sich ausdrücklich bei:

  • Den neuen Vorstandsmitgliedern für die Bereitschaft, sich zugunsten der Kinder, Eltern und jungen Familien in einer herausfordernden Zeit zu engagieren.
  • Den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Anna Blasius, Nicole Eicher, Nina Gantt, Jana Grimm-Lenz, Jane Kühn, Janina Peter, Joana Walther, Cathrin Schulte, Leonie Sonder, Denis Brudermann, Melanie Schumacher, Nancy Bieber, und Nora Gembicki Rebolo, die nicht mehr zur Wahl angetreten waren, für ihre geleistete Arbeit.
  • Dem Kreisjugendamt für die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die professionelle Wahlleitung.

Wir als KEA-Vorstand aus alten und neuen Mitgliedern freuen uns auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit allen Kita-Akteuren.


Wir freuen uns jeder Zeit über Feedback zu unseren Infos und Newslettern. Kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt@kea-duew.de.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Euer Team vom KEA DÜW

KREISELTERNAUSSCHUSS IM LANDKREIS BAD DÜRKHEIM NEU GEWÄHLT

Presse

Am 14.12.21 fanden im Rahmen einer Vollversammlung die Wahlen des neuen Vorstands des Kreiselternausschusses (KEA) im Landkreis Bad Dürkheim statt. Die Vollversammlung der KEA-Delegierten wurde vom Kreisjugendamt in der Salierhalle in Bad Dürkheim unter Einhaltung eines vorbildlichen Hygienekonzepts ausgerichtet und vom KEA unterstützt.

Rund 40 Delegierte aus den circa 90 Kitas des Landkreises nahmen an der Wahlveranstaltung teil. Vor den Wahlen informierte der noch amtierende KEA über die Rechte, Pflichten und Aufgaben des Gremiums und stellte einen Tätigkeitsbericht seiner Amtszeit vor. So gab es eine Reihe von Online-Veranstaltungen mit insgesamt mehr als 600 Teilnehmern. Auch wurden Netzwerke weit über die Grenzen des eigenen Landkreises hinaus aufgebaut und man war Ansprechpartner für Eltern, Elternausschüsse und Kitas. Ebenso wurde bei der Neugründung neuer Kreiselternausschüsse in anderen Landkreisen unterstützt.

Bei den anschließenden Neuwahlen wurden insgesamt 14 Mitglieder in den KEA-Vorstand gewählt. Diese haben sich nur zwei Tage später am 16.12.21 in einer Sitzung unter Leitung des Kreisjugendamtes konstituiert. Hierbei wurde Gordon Amuser (Bad Dürkheim) in seinem Amt als Vorsitzender bestätigt sowie Hans Schweigert (Kleinkarlbach) zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Als Delegierte für den Landeselterausschuss wurden im Rahmen der Vollversammlung Jonas Runkel (Grünstadt) und Beatrice Kuba (Grünstadt), als stellvertretende Delegierte Sandra Schinke (Quirnheim) und Anne-Marie Schmitt (Bad Dürkheim) gewählt.

Weitere gewählte Mitglieder des neuen KEA-Vorstandes sind Alexander Acs (Hassloch), Katja Anslinger (Deidesheim), Heike Bergmann (Kindenheim), Karlheinz Buch (Grünstadt), Christina Buhk (Erpolzheim), Maria Lis-Kromm (Bad Dürkheim), Nadine Schwab (Carlsberg) sowie Jennifer Thierfelder (Grünstadt).

Der Kreiselternausschuss DÜW bedankt sich ausdrücklich bei:

  • Den neuen Vorstandsmitgliedern für die Bereitschaft, sich zugunsten der Kinder, Eltern und jungen Familien in einer herausfordernden Zeit zu engagieren.
  • Den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern Anna Blasius, Nicole Eicher, Nina Gantt, Jana Grimm-Lenz, Jane Kühn, Janina Peter, Joana Walther, Cathrin Schulte, Leonie Sonder, Denis Brudermann, Melanie Schumacher, Nancy Bieber, und Nora Gembicki Rebolo, die nicht mehr zur Wahl angetreten waren, für ihre geleistete Arbeit.
  • Dem Kreisjugendamt für die Planung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sowie die professionelle Wahlleitung.

Der KEA-Vorstand aus alten und neuen Mitgliedern freut sich auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit allen Kita-Akteuren. Er kann bei Fragen, Anregungen und Problemen rund um alle Kita-Themen per E-Mail unter kontakt@kea-duew.de kontaktiert werden.

Der KEA DÜW ist ein Zusammenschluss der Elternausschüsse der in den Bedarfsplan aufgenommenen Tageseinrichtungen des Landkreises und vertritt die Interessen der Eltern gegenüber dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, entsendet ein beratendes Mitglied für den Jugendhilfeausschuss und benennt dessen Stellvertretung. Nicht zuletzt versteht sich der KEA als Ansprechpartner, Berater und Vermittler zwischen den Eltern, den Kindertagesstätten, den Trägern der Einrichtungen und dem Kreisjugendamt.

VERSCHÄRFUNG DER CORONA-MASSNAHMEN IN KITAS

Corona

Aufgrund der weiterhin dynamischen Entwicklung der aktuellen Corona-Lage hat die Landesregierung weitere Verschärfungen mit der 29. CoBeLVO ab 4. Dezember 2021 umgesetzt.

Vorab möchte wir Sie über die Anpassungen in § 15 (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) der 29. CoBeLVO informieren.

Die Folgenden Punkte bzw. Regelungen haben sich geändert:

  • Testpflicht in Kita-Einrichtungen
  • Maskenpflicht wird verschärft
  • 3G-Regel bei der Durchführung von Zusammenkünften im Bereich der Elternmitwirkung
  • Abweichungen von der Konzeption

Testpflicht für Kita-Einrichtungen

Die Testpflicht für Eltern, Sorgeberechtigte und sonstige Personen, die nicht geimpft oder genesen sind und die sich über die Hol- und Bringsituation hinaus in der Kita aufhalten, bleibt bestehen.

Hinweis:

Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass in der Hol- und Bringsituation keine Unterscheidung zwischen Geimpften, Genesenen und Ungeimpften gemacht werden darf.

Maskenpflicht wird verschärft

Die Maskenpflicht wird verschärft. Sie gilt nunmehr für alle Jugendlichen und Erwachsenen – also auch für das gesamte Personal – während des Aufenthaltes innerhalb der Räumlichkeiten der Einrichtung. Dies gilt unabhängig von der Einhaltung von Abständen. Lediglich in der pädagogischen Interaktion müssen keine Masken getragen werden. Maskenpausen, etwa auch zur Nahrungsaufnahme, sind natürlich möglich. Hier muss dann jedoch der Abstand gewahrt werden.

Regelungen für Hort-Einrichtungen

Neu bei der Maskenpflicht kommt hinzu, dass im Rahmen der Betreuung von Schulkindern (Hort) in den Räumlichkeiten der Einrichtung die Maskenpflicht für diese Kinder sowie für das sie betreuende Personal gilt. Dies gilt auch im Falle einer gemeinsamen Betreuung von nicht schulpflichtigen und schulpflichtigen Kindern.

Soweit durch das Tragen der Maske die pädagogische Interaktion im Einzelfall nicht durchführbar wird, kann die Maske natürlich abgenommen werden.

Hinweis:

Nicht schulpflichtige Kinder bleiben weiterhin von der Maskenpflicht ausgeschlosssen.

3G-Regel bei der Durchführung von Zusammenkünften im Bereich der Elternmitwirkung

Die Durchführung von Zusammenkünften im Bereich der Elternmitwirkung wird auf Grund der aktuellen Infektionslage ebenfalls explizit neu geregelt. Für Elternversammlungen und die Wahlen der Mitglieder des Elternausschusses (EA), der Delegierten/Ersatzdelegierten für die Kreis- und Stadtelternausschüsse, für die Vollversammlungen der Kreis- und Stadtelternausschüsse (KEA/StEA) und die entsprechenden Vorstandswahlen und die Wahlen der Delegierten/Ersatzdelegierten für den Landeselternausschuss sowie für die Vollversammlung des Landeselternausschusses (LEA) und die Wahl des Vorstandes, gelten:

  1. die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 3 Abs. 4 Satz 1;
  2. die Maskenpflicht nach § 3 Abs. 2 Satz 2;
  3. die Testpflicht nach § 3 Abs. 5 Satz 1,
    mit der Maßgabe, dass der Testnachweis auch vor Ort unter Aufsicht des Veranstalters mittels eines selbst mitgebrachten PoC-Antigen-Test zur Eigenanwendung (Selbsttest), durchgeführt werden kann. Der Veranstalter kann festlegen, dass der Testnachweis nur durch einen von ihm selbst beschafften Selbsttest erbracht werden kann.

Hinweis:

Damit gilt bei allen Wahlen (EA, KEA, LEA) die 3G-Regel. D. h. für ungeimpfte/nicht genesene Teilnehmende bestehen jedoch verschiedene Möglichkeiten, einen Testnachweis zu erbringen:

  • Es kann ein PoC-Antigentest mit einer Geltungsdauer von 24 h in einer Teststelle gemacht werden. Im Rahmen des „Testens für Alle“ entstehen hier keine Kosten.
  • Auch kann ein Selbsttest, etwa aus dem Drogeriemarkt, zur Veranstaltung mitgebracht und vor Ort unter Aufsicht durchgeführt werden.
  • Durchgeführte PCR-Tests sind selbstverständlich ebenso zulässig und haben eine Geltungsdauer von 48 h.

Die Kreisverwaltung kann, insofern keine PoC-Antigentests direkt vor Ort zur Verfügung gestellt werden, festlegen, dass eine Testung auf Basis von Selbsttests aus Drogeriemärkten unter Aufsicht durchzuführen ist.

Der Selbsttest muss durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen und auf der Website https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Antigentests/_node.html gelistet sein.

Die Vorschriften gelten entsprechend für die Durchführung von Sitzungen des Kita-Beirates in Präsenz.

Für die Kindertagespflege gelten die Vorgaben zu Masken- und Testpflichten entsprechend. Jedoch gilt hier für die betreuten Kinder unabhängig von einer Schulpflicht keine Maskenpflicht.

Abweichungen von der Konzeption

Wie bisher ist es für die Kitas möglich, Abweichungen von der Konzeption im Einvernehmen mit den Beteiligten vor Ort (Träger, Kita-Leitung, Elternausschuss) umzusetzen, soweit damit keine Einschränkungen der Betreuungsumfänge einhergehen.

Hinweis:

Im Einvernehmen“ bedeutet an dieser Stelle, dass Träger, Kita-Leitung und EA die Maßnahmen nur gemeinsam beschließen können. Ein Mehrheitsbeschluss oder Vorgabe des Trägers ist nicht möglich.

Zusätzlich soll den nach den infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen zuständigen Behörden (Kreisordnungsbehörden / Gesundheitsämter) ermöglicht werden, organisatorische Maßnahmen im Rahmen von Verfügungen, zur Bekämpfung des Coronavirus SARSCoV-2 nach dem Infektionsschutzgesetz zur Aufrechterhaltung des Regelbetriebs umzusetzen.

Unter „organisatorische Maßnahmen“ fallen etwa konstante Angebots- bzw. Personalzuordnungen in Kohorten, die aber nicht einer pädagogischen Gruppe entsprechen müssen. So kann ein (teil-)festes Angebot beispielsweise die Gruppen einer Etage oder eines Gebäudeflügels meinen. Ziel wäre es unter diesen Umständen, die Zahl der Durchmischungen zu reduzieren, gleichzeitig aber die notwendige Flexibilität zu erhalten, um den Regelbetrieb sicherstellen zu können. Zugunsten der Umsetzung der organisatorischen Maßnahmen kann das Betreuungsangebot in den Bring- und Holzeiten eingeschränkt werden.

Hinweis:

Ein Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung kann den Spielraum für Maßnahmen bieten, um auch Einschränkungen des Betreuungsangebots in den Bring- und Holzeiten zu ermöglichen. Wenn eine entsprechende Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung erlassen wird, ist die konkrete Ausgestaltung jedoch auch weiterhin in der jeweiligen Einrichtung nur durch das Einvernehmen der Beteiligten vor Ort (Träger, Kita-Leitung, Elternausschuss) möglich.

NEWSLETTER 11/2021

Sandkasten

Liebe Eltern,
liebe Elternausschuss-Mitglieder,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Sie über einige Themen informieren:

  • 3G-REGELUNG FÜR MITARBEITENDE IN KINDERTAGESSTÄTTEN UND NEUE FASSUNG DER CoBeLVO
  • Anstehende Wahl des KEA DÜW – Welche Aufgabe haben die KEA-Delegierten?
  • Kurzversion der Handreichung zum Kita-Beirat
  • Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 3.11.21
  • Der KEA DÜW ist jetzt bei Signal
  • Neue nützliche Bereiche auf der KEA-Webseite

3G-REGELUNG FÜR MITARBEITENDE IN KINDERTAGESSTÄTTEN UND NEUE FASSUNG DER CoBeLVO
Corona

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat am 23.11.2021 ein Rundschreiben verfasst, in dem die 3G-Regelung für Mitarbeitende in Kindertagesstätten auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes in der Fassung vom 23.11.2021 sowie die neue Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (28. Fassung vom 23.11.2021) thematisiert werden.

Das Original des Rundschreibens können Sie sich unter folgendem Button downloaden.


WICHTIG: Für die Bring-/Abholsituation gilt nach der 28. CoBeLVO KEINE 3G-Regel, sondern nur Maskenpflicht! Für alle anderen Aufenthalte in der Kita gilt aber 3G uneingeschränkt auch für Eltern.


Anstehende Wahl des KEA DÜW – Welche Aufgabe haben die KEA-Delegierten?
Elternausschusswahl

Die Hauptaufgabe dieser Delegierten ist es, am 14.12.21 im Rahmen der KEA-Vollversammlung in Präsenz den neuen KEA-Vorstand und die Delegierten für den Landeselternausschuss zu wählen

Der Zeit- und Arbeitsaufwand ist für KEA-Delegierte also deutlich überschaubar!

Rechtlich bleibt nur eine Präsenzveranstaltung möglich. Kurzfristige Änderungen dieser Regelungen sind trotz der hohen Inzidenzzahlen vorerst auszuschließen.

Mehr Infos zu den neuen KEA-Delegierten findet Ihr in den FAQs, die die Kolleginnen und Kollegen vom Kreiselternausschuss Südliche Weinstraße (KEA SÜW) erstellt haben und die wir verwenden dürfen. Vielen Dank an dieser Stelle nach SÜW! Der nachfolgende Button führt euch direkt zur Webseite, wo die FAQs auch als PDF downloadbar sind.


Kurzversion der Handreichung zum Kita-Beirat
Handreichung-Kita-Beirat-Kurzversion

Seit dem 1. Juli 2021 gibt es durch das neue KiTa-Gesetz ein neues Gremium der Elternmitwirkung – den KiTa-Beirat.

Das Ministerium für Bildung RLP hat zum KiTa-Beirat eine ausführliche Handreichung (zu finden in den Downloads unserer KEA-Webseite) zum Beirat erstellt. Diese umfangreiche Broschüre haben wir auf die wesentlichen Punkte zum Kita-Beirat reduziert, damit man sich auf 7 Seiten einen schnellen Überblick verschaffen kann. 

Die Kurzversion beschäftigt sich mit den folgenden Themen:

  • Vorbereitung der Kita-Beiratssitzungen
  • Aufgaben des Kita-Beirats
  • Die Rollen im Kita-Beirat
  • Organisatorische Regeln
  • Geschäftsordnung des Kita-Beirats

Solltet Ihr noch Fragen zum Kita-Beirat haben, zögert nicht, uns unter kontakt@kea-duew.de anzusprechen. Oder meldet euch zu unserer Signal-Gruppe unter kea-duew.de/signal an. Dort diskutieren wir mit Eltern und Elternvertretern:innen über alle Themen der Kita-Landschaft.


Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 03.11.21
Veranstaltung

Am Mittwoch, den 3. November 2021, haben wir als KEA DÜW an unserer zweiten Sitzung des Jugendhilfeausschusses teilgenommen. 

Neben der Wahl des Vorsitzenden des Jugendhilfeausschusses, herzlich Glückwunsch an dieser Stelle zur Wahl an unseren Ersten Kreisbeigeordneten Herrn Timo Jordan, ging es auch um den Haushaltsplan für das Jahr 2022 des Jugendhilfehaushaltes.

Wir haben auch erstmalig von unserem neuen Antragsrecht gebraucht gemacht, das wir seit 1.7.21 durch das neue KiTaG erhalten haben. 

Wir haben die folgenden beiden Anträge gestellt:

  • Erhebung des Sachstandes der KiTa-Baumaßnahmen im Landkreis Bad Dürkheim
  • Einrichtung einer dauerhaften Mitgliedschaft für Kita-Fachkräfte im JHA in beratender Funktion

Beide Anträge wurden angenommen. Der Sachstand der Baumaßnahmen wird vermutlich bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses im April/Mai 2022 erhoben sein und stellt dann eine wichtige Ergänzung zur Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2022/2023 dar.

Dass nun vorbereitet wird, dauerhaft eine Kita-Fachkraft als beratendes Mitglied zu berufen, freut uns besonders. Das in den Kitas tätige Fachpersonal kann im Jugendhilfeausschuss eine wichtige „neue“ Perspektive einbringen. Die Kreisverwaltung wird im ersten Schritt ein Konzept erarbeiten, wie auch die Träger bei der Auswahl der Kita-Fachkraft einbezogen werden können.


Der KEA DÜW ist jetzt bei Signal
Signal

Wir haben uns überlegt, wie wir noch schneller und einfacher mit Eltern und Elternvertretern:innen ins Gespräch kommen können? Aktuell kommen täglich neue Fragestellungen auf, für die man eine schnelle Antwort haben oder darüber diskutieren möchte.

Deshalb haben wir jetzt eine Chat-Gruppe beim Messengerdienst Signal erstellt, in der Ihr euch gerne jeder Zeit anmelden könnt.

Wir würden uns freuen, wenn Ihr unser Angebot annehmt und auch gerne für unsere Gruppe in Eurer Kita Werbung macht. Je mehr Mitglieder wir haben, desto besser wird unser Bild von den tagtäglichen Themen sowie Fragen in den Kitas. Wir freuen uns auf den Austausch mit Euch!


Neue nützliche Bereiche auf der KEA-Webseite
Logo KEA DÜW

In den letzten Wochen haben wir stetig an unserer Homepage weitergearbeitet. Wir haben uns überlegt, welche Themen aktuell in den Kitas diskutiert werden und was man für eine schnelle Information benötiget.

Deshalb haben wir folgende Bereich auf unserer Seite ergänzt:

  • KEA-Sprechstunde
  • Downloads
  • FAQs
  • Termine

Unsere KEA-Sprechstunde soll 1 x monatlich die Gelegenheit bieten, mit uns direkt und persönlich ins Gespräch zu kommen. Nicht alle Fragen können per Mail oder Messenger beantwortet werden, da sie unter Umständen zu komplex sind. Deshalb nehmen wir uns gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch. Wenn es mal dringend oder eilig sein sollte, ist der Austausch natürlich auch weiterhin außerhalb unserer Sprechstunde möglich.

Unseren Download-Bereich haben wir ebenso kontinuierlich ausgebaut und werden dies auch in Zukunft weiter tun. Hier finden Ihr die wichtigsten Gesetze, Verordnungen, Handreichungen, Broschüren sowie jeder Menge eigener kompakter Infos rund um das Thema Kita.

In unserem ganz neuen FAQ-Bereich haben wir viele Fragen gesammelt, die uns in den letzten Monaten erreicht haben. Wer eine Frage zum EA, Kita-Beirat oder allg. Fragen zur Elternmitwirkung hat, findet dort vielleicht schon eine schnelle Antwort. Wenn Ihr Fragen habt, die wir unbedingt dort aufnehmen sollten, meldet euch bitte bei uns!

Unter Termine wollen wir in Zukunft nicht nur unsere eigenen Veranstaltungen aufführen, sondern auch allen Kitas die Möglichkeit bieten, ihre Veranstaltung in den Kalender eintragen zu lassen. So möchten wir einen Kalender entwickeln, der so viele Termine wie möglich rund um die Kitas im Landkreis beinhaltet. 


Wir freuen uns jeder Zeit über Feedback zu unseren Infos und Newslettern. Kontaktieren Sie uns gerne unter kontakt@kea-duew.de.

Wir möchten Sie ebenso bitten, diese Mail an interessierte Eltern oder sonstige Kita-Akteure weiterzuleiten.

Euer Team vom KEA DÜW