FACHKRÄFTE-KAMPAGNE: AUF GEHT’S IN DIE ZWEITE HALBZEIT!

Fachkraeftekampagne

Die Fachkräfte-Kampagne des Bildungsministeriums ist in vollem Gange. Der KEA DÜW möchte dazu beitragen, dass die Hintergründe dieser Maßnahme und die damit verbundenen Möglichkeiten, in den Erzieher-Beruf einzusteigen, breit verteilt werden und möchte daher auf einen aktuellen Beitrag im Kita-Newsletter des Bildungsministeriums hinweisen:

Nach zwei sonnigen Sommermonaten konnten wir uns im August mit „frischem Wind“ an die Weiterentwicklung der Kampagne setzen. Und es hat sich gelohnt: Im September planen wir ein echtes Highlight! Wir lassen es richtig krachen und alle Erzieherinnen und Erzieher hochleben. Seid gespannt!

Auch auf den anderen Kanälen haben wir fleißig Content gestiftet und wir freuen uns über jedes Like – also immer schön reinschnuppern und teilen! Auf unserer Webseite unter www.werde-erzieherin-oder-erzieher.rlp.de/download findet Ihr auch schon vorab unsere neue Broschüre für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger. Hier sind verschiedene Wege aufgezeigt, wie ihr direkt in der Kita arbeiten oder eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher machen könnt.

Und wir waren wieder im Land unterwegs: diesmal auf der Berufsinformationsmesse Rheinhessen am 15./16. September in Mainz. Auch dort konnten wir wieder jede Menge Informationen vor allem an Schülerinnen und Schüler weitergeben und viele Kontakte knüpfen. Auch die Kampagne wird immer bekannter, was uns sehr freut!

Euer Kampagnen-Team

Quelle: Ministerium für Bildung RLP

Fachkräfte-Kampagne: Auf geht’s in die zweite Halbzeit! (rlp.de)

NEWSLETTER 09/23

Sandkasten

Liebe Elternausschuss-Mitglieder und KEA-Delegierte,
liebe Eltern und Sorgeberechtigte,
liebe Erzieherinnen und Erzieher, 
liebe Interessierte,

die Kitas haben noch nicht lange geöffnet, aber schon bald steht mit der Elternversammlung, bei der der neue Elternausschuss für das aktuelle Kita-Jahr gewählt wird, der erste wichtige Termin an. Deshalb wollen wir wie im letzten Jahr zu den Wahlen informieren. Weiterhin lädt der KEA DÜW zu einem Online-Plenum Ende September ein. Nehmt Euch die Zeit für diesen Newsletter. Es lohnt sich wie immer!

Es erwarten Euch die folgenden Themen:

ONLINE-PLENUM DES KEA DÜW
Am Donnerstag, 28.09.2023, ab 20 Uhr laden wir interessierte Elternvertreter*innen und Eltern zu einem Online-Plenum ein.

DER KEA INFORMIERT: ELTERNAUSSCHUSSWAHLEN 2023
Welche rechtlichen und fachlichen Hintergründe sind zu berücksichtigen?

PRESSEMITTEILUNG DER BEVKI
Einführung des U3-Rechtsanspruchs auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren

JAMMERN IST TEIL DES PROBLEMS, NICHT DER LÖSUNG!
Landeselternausschuss benennt Stolpersteine im Umgang mit dem Fachkräftemangel in Kitas

VERANSTALTUNGEN
Die Saison der Kita-Basare hat begonnen. Wo finden die erste Basare statt?


Teamwork

ONLINE-PLENUM DES KEA DÜW

Das neue Kita-Jahr ist noch jung und die ersten wichtigen Termine für Kita-Eltern stehen an. Weiterhin betrifft der Fachkräftemangel die Einrichtungen auch in unserem Landkreis zunehmend mehr. Aus diesem Grund möchte der KEA DÜW am Donnerstag, 28.09.2023, ab 20 Uhr zu einem Online-Plenum einladen. Die Veranstaltung richtet sich an alle EA-Mitglieder oder die, die es bei den anstehenden Wahlen werden möchten und an alle Eltern mit Kita-Kindern im Landkreis. Wir möchten mit Euch kurz über die wichtigsten Punkte der anstehenden EA-Wahlen sprechen und dann in eine offene Diskussionsrunde zum Thema Fachkräftemangel einsteigen. Vermehrt erreichen uns Nachrichten über Kürzungen der Betreuungszeiten.…

Elternausschusswahl

DER KEA INFORMIERT: ELTERNAUSSCHUSSWAHLEN 2023

Den KEA DÜW möchte auch in diesem Jahr zu grundlegenden Themen rund um die anstehenden EA-Wahlen in den Kitas des Landkreises informieren. Hier sind rechtliche und fachliche Hintergründe zu berücksichtigen. Gern können diese Informationen genutzt werden, um die Eltern und ggf. Kitas/Träger zu informieren. Wichtige Eckpunkte: Elternversammlung – was ist das und wozu ist es gut? Gemäß § 9 Abs. 1 KiTaG findet die institutionalisierte Elternmitwirkung in zwei Gremien statt – in der Elternversammlung und dem Elternausschuss (EA). Die Elternversammlung ist dabei das höchste beschlussfassende Gremium der Kita-Eltern. Hier findet die direkte Meinungs- und Willensbildung der Kita-Elternschaft statt. Nur in…

Presse

EINFÜHRUNG DES U3-RECHTSANSPRUCHS AUF FÖRDERUNG UND BETREUUNG IN EINER TAGESEINRICHTUNG FÜR KINDER ODER IN DER KINTERTAGESPFLEGE (KiTa) VOR 10 JAHREN

10 Jahre Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren – wird dem realen Anspruch nicht gerecht! Die BEVKi kritisiert den Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren. Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) bezeichnet die Einführung des U3- Rechtsanspruches auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren als einen wichtigen Meilenstein für Familien. Mit der gesetzlichen Regelung sollte jedes Kind die Chance erhalten, von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu profitieren. Gleichzeitig werden die Eltern unterstützt und vorrangig Mütter haben schneller die Möglichkeit in eine Erwerbstätigkeit zurückzukehren. Bundeselternsprecherin…

Presse

JAMMERN IST TEIL DES PROBLEMS, NICHT TEIL DER LÖSUNG!

Landeselternausschuss benennt Stolpersteine im Umgang mit dem Fachkräftemangel in Kitas Informationsschieflagen, mangelhafte Zusammenarbeit in der Verantwortungsgemeinschaft und eine klar problemfixierte Herangehensweise bremsen vielerorts die so dringend notwendige Umsetzung der Lösungsansätze aus. Dabei steckt noch einiges an Potential im Kita-System. Das zeigte sich einmal mehr am vergangenen Donnerstag, den 22.06.2023, bei einer Online-Informationsveranstaltung, zu welcher der Landeselternausschuss der Kitas in Rheinland-Pfalz (LEA) eingeladen hatte. Die LEA-Vorsitzende Karin Graeff stellte gemeinsam mit den Referentinnen des Bildungsministeriums, Xenia Roth und Susanne Skoluda, aktuell mögliche Lösungsansätze im Umgang mit dem Fachkräftemangel vor. Knapp 180 interessierte Eltern, Fachkräfte, kommunale und freie Trägervertretungen aus ganz Rheinland-Pfalz…

Basar

VERANSTALTUNGEN

Basar rund ums Kind Ungstein

BASAR RUND UMS KIND IN UNGSTEIN

Der Freundes- und Förderverein Kindergarten Ungstein e.V. lädt am Samstag, 23.09.23, von 13 bis 16 Uhr zu seinem Basar rund ums Kind auf dem Sportplatz in Ungstein (Honigsäckelstr. 1a, 67098 Bad Dürkheim) ein. Es werden gut erhaltene Baby-/Kinderkleidung, Spielsachen & andere Dinge rund ums Kind verkauft. Tische zum Verkaufen müssen mitgebracht werden (Gebühr 10€, mit Kuchenspende 7€). Stellplatzreservierung sind ab sofort per Email unter Kinderbasar-Ungstein@gmx.de möglich.

Kita Basar Hardenburg

KINDER-BASAR IN HARDENBURG

Der Kinder-Basar in Hardenburg findet am Sonntag, 8. Oktober 2023, von 13.00-16.00 Uhr in der Turnhalle des ASV Hardenburg (Kaiserslauterer Str. 351, 67098 Bad Dürkheim) statt. Es gibt einen großen Kuchen- und Waffelverkauf (auch zum Mitnehmen). Tischreservierungen sind unter elternbeirat-hardenburg@gmx.de ab sofort möglich. Die Standgebühr beträgt 8,- EUR zzgl. einer Geld- oder Kuchenspende.

ONLINE-PLENUM DES KEA DÜW

Teamwork

Das neue Kita-Jahr ist noch jung und die ersten wichtigen Termine für Kita-Eltern stehen an. Weiterhin betrifft der Fachkräftemangel die Einrichtungen auch in unserem Landkreis zunehmend mehr. Aus diesem Grund möchte der KEA DÜW am Donnerstag, 28.09.2023, ab 20 Uhr zu einem Online-Plenum einladen.

Die Veranstaltung richtet sich an alle EA-Mitglieder oder die, die es bei den anstehenden Wahlen werden möchten und an alle Eltern mit Kita-Kindern im Landkreis.

Wir möchten mit Euch kurz über die wichtigsten Punkte der anstehenden EA-Wahlen sprechen und dann in eine offene Diskussionsrunde zum Thema Fachkräftemangel einsteigen.

Vermehrt erreichen uns Nachrichten über Kürzungen der Betreuungszeiten. Wir möchten mit Euch darüber reden, wie die Situation in Eurer Kita aussieht? Was wird vor Ort unternommen, um der Situation Herr zu werden? Es gibt für alle Kita-Akteure Möglichkeiten, um die Rahmenbedingungen zu verbessern bzw. auf diese hinzuwirken.

Wenn sich ausreichend Interessierte finden, können wir uns auch einen Arbeitskreis „Fachkräftemangel“ vorstellen, der für alle Eltern des Landkreises offen ist, um Handlungsmöglichkeiten für Elternausschüsse und Eltern leichtverständlich aufzuarbeiten.

Dies wäre auch eine gute Möglichkeit in die Arbeit des KEA DÜW reinzuschnuppern, denn im Dezember diesen Jahres stehen die alle zwei Jahre stattfindenden Vorstandswahlen des KEA an und wir sind natürlich noch auf der Suche nach neuen engagierten Mitstreiterinnen und Mitstreitern.

Natürlich können im Rahmen des Plenums auch weitere Themen angesprochen und diskutiert werden.

Wir möchten alle interessierten Mitglieder der Elternausschüsse und Eltern bitten, sich unter folgenden Button zur Veranstaltung anzumelden.

Wir freuen uns auf den Austausch mit Euch!

Euer Vorstand des KEA DÜW

Vorstand KEA DÜW

DER KEA INFORMIERT: ELTERNAUSSCHUSSWAHLEN 2023

Elternausschusswahl

Den KEA DÜW möchte auch in diesem Jahr zu grundlegenden Themen rund um die anstehenden EA-Wahlen in den Kitas des Landkreises informieren. Hier sind rechtliche und fachliche Hintergründe zu berücksichtigen.

Gern können diese Informationen genutzt werden, um die Eltern und ggf. Kitas/Träger zu informieren.

Wichtige Eckpunkte:

  • Um die Wahlen eines Elternausschusses durchzuführen, ist in jedem Fall eine Elternversammlung vor Ort erforderlich. Ein Online-Elternabend reicht nicht aus.
  • Die Wahl in Gruppenelternabenden ist unzulässig.
  • Freie Träger können hier nur dann abweichen, wenn sie eine eigene Satzung/Ordnung bzw. bei kirchlichen Trägern eine Kirchenordnung erlassen haben. Näheres dazu in der Elternmitwirkungsbroschüre.

Elternversammlung – was ist das und wozu ist es gut?

Gemäß § 9 Abs. 1 KiTaG findet die institutionalisierte Elternmitwirkung in zwei Gremien statt – in der Elternversammlung und dem Elternausschuss (EA). Die Elternversammlung ist dabei das höchste beschlussfassende Gremium der Kita-Eltern. Hier findet die direkte Meinungs- und Willensbildung der Kita-Elternschaft statt.

Nur in der Elternversammlung treffen sich alle Kita-Eltern und können grundsätzliche Fragen der Einrichtung besprechen und diskutieren, damit alle Eltern einbezogen werden. Da in der Regel nur eine Elternversammlung je Kita-Jahr stattfindet, sollte es im Interesse der Eltern liegen, sich an diesem Diskurs zu beteiligen. Eine gute Kita-Qualität kann nur entstehen, wenn die Eltern bei der Gestaltung der Kita-Arbeit mitreden und mitarbeiten. Eltern sind wichtige Partner in der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft. Die Wahl des Elternausschusses ist auch nur eine und nicht die ausschließliche Aufgabe der Elternversammlung. Mit dem Auftrag ausdrücklicher Berichterstattung durch Träger und (bisherigen) Elternausschuss ist sichergestellt, dass insbesondere auch auf der Wahlversammlung die Chance zum inhaltlichen Austausch genutzt werden soll. Dies bietet dann auch die Gelegenheit, im späteren Verlauf der Sitzung eine fundierte Wahlentscheidung zu treffen.

Die Elternversammlung gehört zur inhaltlichen und pädagogischen Arbeit mit den Eltern. Insofern ist diese Arbeit in der Personalisierung inbegriffen, sie ist keine „Zusatzleistung“ der Fachkräfte und Kita-Leitung; sie führt daher nicht zu Überstunden.

Ist eine geringe Beteiligung an der Elternversammlung ein Hindernis für die Durchführung der Elternausschuss-Wahlen?

Generell besteht der Elternausschuss aus einem Mitglied pro angefangene zehn Betreuungsplätze der Kita – laut Betriebserlaubnis – mindestens aber aus drei Mitgliedern. Die Elternversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Eltern beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde. Ordnungsgemäß bedeutet: Die Einladung erfolgt mindestens 14 Tage im Voraus und auf einem Weg (oder mehreren Wegen), der alle Eltern erreicht. Auch bei einer geringen Wahlbeteiligung ist die Wahl eines Elternausschusses gültig.

Bei der Wahl der Elternvertretung ergibt sich die Legitimation nicht durch die Anzahl der abgegebenen Stimmen basierend auf einem Steckbrief wie bei einer Brief-/Urnenwahl, der zu wesentlichen Themen des Kita-Alltags keine Aussagen erlaubt. Vielmehr sind die Vertreter der Eltern dadurch legitimiert, dass Eltern die Möglichkeit bekommen, mit den Kandidaten Diskussionen zu verschieden gelagerten Themen zu führen. Themen, welche höchst unterschiedlich sein können, wie die Eltern es sind, die vertreten werden. Engagierte sowie interessierte Eltern treffen bei einer Elternversammlung, eine deutlich zielführendere Wahlentscheidung.

Legal / Illegal – NICHT egal!

Weder Träger, Kita-Leitungen noch Eltern selbst sollten die institutionalisierte Elternmitwirkung als nebensächlich abtun, denn es geht hier um gesetzlich legitimierte, demokratische Gremien. Die Wahlen – und auch die darauffolgende Amtsführung – sind genauso ernst zu nehmen wie die von Ortsvorstehern, Landräten usw. Keinesfalls darf ein Elternausschuss nur gewählt werden, damit es ihn auf dem Papier gibt. Eine solche Denkweise sollte keinem offiziellen Gremium als Grundlage dienen. Erst recht sollte es nicht in einer Kita passieren, die ein Ort der Demokratiebildung für unsere Kinder ist.

Eine Brief-/Urnenwahl sollte nur aus gewichtigen Gründen (z.B. hohe Anzahl an Schichtarbeitern in der Elternschaft) gewählt werden. Sie muss immer in einer Elternversammlung beschlossen werden. § 4 Abs. 3 KiTaG EMLVO lässt es zu, dass die Elternversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Stimmen beschließen kann, die Wahl nicht direkt in der Versammlung, sondern in Form einer Urnenwahl durchzuführen. Diese Entscheidung steht nur der Elternversammlung zu. Durch Träger oder bisherigen Elternausschuss beschlossene Urnenwahlen sind und bleiben ungültig.

Die Information und die Erörterung der grundsätzlichen Fragen in der Elternversammlung sind so bedeutsam für die spätere Arbeit des Elternausschusses und seine Legitimation, dass darauf in keinem Fall verzichtet werden kann.

Wozu Elternmitwirkung?

Doch Elternmitwirkung ist nicht nur eine Rechtsfrage. Kinder können sich in der Kita nur dann gut entwickeln, wenn das Kita-Team, die Leitung, die Eltern und die Träger kooperativ zum Wohle der Kinder zusammenarbeiten. §3 Abs. 1 KiTaG spricht von der „Verantwortungsgemeinschaft zum Wohle des Kindes“. Diese „Bildungs- und Erziehungspartnerschaft“ ist zentrale Voraussetzung für eine gute Kita-Qualität.

Was tun, wenn die Beteiligung der Eltern schwindet?

Viele Kitas melden einen „Trend“, nach dem die Mitwirkung der Eltern immer weiter zurückgeht. Ist das der Fall, muss dem klar entgegengewirkt werden. Allerdings kann dies keinesfalls in weiteren Kontaktreduzierungen, wie es Brief-/Urnenwahlen mit sich bringen, geschehen. Vielmehr kann und soll die Frage, wie eine besser gelebte Elternmitwirkung in der Kita erreicht werden kann, mit dem Elternausschuss, der Elternversammlung, bei Elterngesprächen und im Kita-Beirat besprochen und bearbeitet werden. Zudem sollte hier der Kontakt zu Beratungsstellen (z.B. das örtliche oder überörtliche Jugendamt), Konsultations-Kitas mit entsprechenden Schwerpunkten oder der Besuch gezielter Fortbildungen erfolgen. So kann Ursachenforschung betrieben und dann entsprechend gegengesteuert werden.

Oftmals hilft eine gemeinsame und intensivere Beschäftigung mit dem Thema enorm weiter. Von Kita-Akteuren, die sich bereits auf diesen Weg gemacht haben, kommen oft Aussagen wie: „Rückblickend ist klar, dass die Elternmitwirkung so nicht funktionieren konnte. Aber das haben wir damals nicht sehen können.“

Informationen rund um die Elternmitwirkung finden Interessierte auch in unserem Start-Kit, das auf 8 Seiten einen schnellen Überblick liefert.

EINFÜHRUNG DES U3-RECHTSANSPRUCHS AUF FÖRDERUNG UND BETREUUNG IN EINER TAGESEINRICHTUNG FÜR KINDER ODER IN DER KINTERTAGESPFLEGE (KiTa) VOR 10 JAHREN

Presse
10 Jahre Rechtsanspruch für Kinder unter drei Jahren – wird dem realen Anspruch nicht gerecht! Die BEVKi kritisiert den Mangel an Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren.

Die Bundeselternvertretung der Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (BEVKi) bezeichnet die Einführung des U3- Rechtsanspruches auf Förderung und Betreuung in einer Tageseinrichtung für Kinder oder in der Kindertagespflege (KiTa) vor 10 Jahren als einen wichtigen Meilenstein für Familien. Mit der gesetzlichen Regelung sollte jedes Kind die Chance erhalten, von frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung zu profitieren. Gleichzeitig werden die Eltern unterstützt und vorrangig Mütter haben schneller die Möglichkeit in eine Erwerbstätigkeit zurückzukehren.

Bundeselternsprecherin Yvonne Leidner dazu: “Bei der Kindertagesbetreuung handelt es sich um eine verpflichtend zu erbringende Leistung der Kinder- und Jugendhilfe und es darf nicht vom guten Willen oder der Finanzstärke einer Kommune abhängen, ob Kinder in der Kindertagespflege oder einer Kita gefördert werden.”

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz ist von entscheidender Bedeutung, da er die Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit von Kindern fördert und Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder der Pflege von Angehörigen unterstützt.

Katharina Queisser Bundeselternsprecherin: “Nicht nur in prekären Lebenssituationen benötigen Eltern, Familien und vor allem die Kinder eine verlässliche Infrastruktur. Die KiTa ist ein wichtiger Baustein in dieser Infrastruktur, um zu unterstützen und Kindern als erste Bildungsinstitution den Start in eine erfolgreiche Bildungskarriere zu ermöglichen. Damit jedes Kind es schaffen kann.”

Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen tragen als wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge dazu bei, positive Lebensbedingungen für Familien zu schaffen. Durch die frühe Förderung in KiTas erhalten Kinder zudem die Möglichkeit, ihre Talente und Fähigkeiten optimal zu entwickeln, wodurch ihre Bildungsbiografien positiv beeinflusst werden können. Leider zeige sich derzeit eine dramatische Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität.

Laut aktuellen Schätzungen fehlen in der Alterskategorie der Unter-3-Jährigen noch immer fast 300.000 Betreuungsplätze. Die BEVKi betrachtet diese Situation als äußerst besorgniserregend. Zusätzlich können selbst vorhandene Betreuungsverträge oft nicht eingehalten werden, da der akute Fachkräftemangel in Bildungs- und Erziehungsberufen die Situation vor Ort verschärft. Leidtragende sind die Familien.

Die BEVKi appelliert an die Verantwortlichen im Bund, in den Ländern und Kommunen, dringend weitere Maßnahmen zu ergreifen, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen, ohne dass Eltern erst den Rechtsweg beschreiten müssen.

„Der Rechtsanspruch auf qualitativ hochwertige und bedarfsgerechte frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung ist derzeit vergleichbar mit dem Rechtsanspruch auf ein Einhorn – man hat ihn zwar, aber er nützt oft nichts, weil er nicht umgesetzt werden kann. Die Leidtragenden sind die Familien, aber letztendlich die gesamte Gesellschaft, weil der Platzmangel soziale Ungerechtigkeit fördert,“ ergänzt Bundeselternsprechin Irina Prüm abschließend.

Die BEVKi bleibt entschlossen, sich weiterhin für die Interessen von Eltern, Kindern und Kitas einzusetzen und hofft auf eine künftige Verbesserung der Situation für eine gerechtere und bildungsstärkere Gesellschaft.